Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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welche Wir als Folge einer zum allgemeinen Besten angeordneten Landes, Anstakt, 
nach voerheriger Erwägung in Unserm Seheimen Rathe) nit einer Umlage auf den 
ordentlichen Streuer-Fonds zu decken beschlossen haben. Zür Erleichterung der Con- 
tribuenten haben Wir zugleich die Verfügung getroffen, daß mit dieser Steuer-Um- 
lage die Abrechnung der Pergütungen) welche die Landes-Concurrenz-Casse an die 
Oberämter für Melltär-Leistungen zu geben hat um so mehr in Verbindung gesetzt 
werde, als ein Theil dieser Vergütungen den Oberämtern bereits abschläglich an ih- 
rer Schuldigkeit zur Getreide-Boeraths,Casse abgeschrieben werden ist, und es durch 
diese Verbindung möglich wird, mittelst eines nur auf 155,633 fl. sich belaufenden 
Beitrags aus den baaren Mitteeln der Unterthanen die ganze Schuld der Fruchr, 
Casse sowohl, als der Landes,TConcurrenzien= Casse zu tilgen. 
Wir befehlen nun, daß nach Maßgabe der anliegenden tabellarischen Berech= 
nung die Umlage und der Einzug dieser Steuer, so wie die Ablieferung dessenigen, 
was die Oberämter nach Abzug ihres Milirckr, Verpflegungs-Guthabens noch baar zu 
entrichten haben, an die Casse der Getreide-Vorraths-Anstalt ohne Aufenthalt voll- 
kogen werde, so wie dieselbe dagegen zu unverweilter Befriedigung dersenigen Ober, 
ämter, welche nach der endlichen Uerechnung ein Guthaben behalten, aus den ein- 
gehenden Geldern angewiesen ist. 
Gegeben, Stuttgart den 20. Oktober 1818. 
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Auf Befehl des Königs: 
der Staats= Sekretär 
Bellnagel. 
* 
— Beilatze zu dem Königl. Reseript d. d. ac. Okt. 1828. 
Die zu Deckung des Desicits der Getreide, Vor- « 
raths-Casse umzulegende Steuer betraͤgt . - . 572240 fl. — kr. — hl. 
Dazu kommt: 
Schuldigkeit der Oberämter zur Landes, Coneurrenz= 
Casse nach der definitiven Ausgleichung . . .904"si.50kr.—bl— 
Die den Oberämtern durch Abrechnung an ihrer Schul- 
digkeit zur Getreide, Vorraths-Casse abschláglich ge- 
leistete Militär, Verpsltegungs-Vergürung 2335540 fl. — kr. — hl. 
B56493 s. bo tt. — Ii. 
  
Davon ist abzurechnen: Guthaben der Oberaͤmter bei 
der Landes, Concurrenz-Casse nach der definitiven 
  
Ausgleichung 77v0436 fl. 46 fr. 33 bl. 
Rest agoch, welchec in die Gerreide= Vorraths, Casse —- 
fließ IFZSZIfLZkLZkhL 
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wie hienach im Einzelnen ersichtlich ist.
	        
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