Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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jähriger Vestungs-Arbeit, und nachheriger andeethalvbjähriger Reclusion in 
ein Zwangs= Arbeitshaus, verurtheilt; und « 
gegen die zu Eßlingen verhaftet gewesene Caroline Dickert, von Altbach, Oberamts 
Eßlingen, wegen dritten Diebstehls, auch wiederholter Hurerei, neben Bezahlung der 
Kostten und dem Ersatz des verursachten Schadens, eine siebenmonat liche Zucht- 
hausstrafe aut gesprochen, und zugleich verordnet, daß die Dickert nach erstandener Strafe 
auf die Dauer von vier Monaten, in ein Zwangs Arbeitshaus eingesperrt werden 
solle. 
Am 3. Okt. ist: 
der zu Heilbronn in Verhaft gekommene Bernhard Daäubler, ven Sulzfeld im Badi- 
schen, wegen Dierstahls, Concubinats und Vagirens, neben Zuscheidung seiner Arrest- 
Azungs= und eines verhältmißmäßigen Anth eils an den Untersuchungs-Kosten, auch neben 
der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz, mit einer viermon at lichen Vestungs-Strafe 
elegt, und 
4 gegen den zu Heilbrona vörhafteten Gottlieb Kästner, von Ellhofen, Oberamts Weinsberg, 
wegen großen und ausgezeichneten, auch wegen eineß versuchten Deebstahls, neben dem 
Kosten" und Schadens= Ersatz, eine sechsmonatliche Vestungsstrafe erkannt worden. 
Am 8. Okt. wurde: 
5. der zu Rottweil in Verhaft und Untersuchung gekommene Johannes Benz, von Deißlingen, 
Oberamts Rottweil, wegen wiederholter, zum Theile ausgezeichneter und gualificirter 
Diebstähle, worunter auch ein großer begriffen gewesen, neben Bezahlung zweier Drittel 
an den Untersuchungs-Kosten und dem. Ersatze des Schodens, und zwar, rücksichtlich des 
in Gemeinschaft mit dem nachbenannten Martin Schwei zer verübten Diebstahls, unter 
solidarischer Verbindlichkeit, zu fünfzehnmonatlicher Vestungs= Arbeit und nach- 
heriger sechsmonatlicher Reclusion in ein Zwangs-- Arbeitéhaus verurtheiltz der in diese 
Untersuchung mitverwickelte Martin Schweizer,, von Trossingen, Oberamts Tuttlingen, 
aber, wegen qualificirter und ausgezeichneter Diebstähle, auch wegen Theilnahme an ei- 
nem Diebstahl, und Veruntreunng, neben Zuscheidung des übrigen Drittels an den 
Untersuchungs-Kosten und dem Ersatz des verursachten Schadens, und zwar hinsichtlich 
des mit dem obgedachten Benz gemeinsch aftlich begangenen Diebstabls, unter solidarischer 
Verbindlichkeit, mit einer sechsmonatlichen Vestungs= Strafe belegt; 
gegen den zu Heilbrons verhaftet gewesenen Georg Stähle von Oderhöfen, Okerames 
Oehringen, wegen wiederdolt verübten Diebstahléz, auch Unvotmäwßigkeit, neben Bezah= 
long seiner Arrest= UAzungs" und der Untersuchungs-Kosten, auch dem Ersatz des verarsach- 
ten Sc adens, eine auchtzehnmonekliche Zochthaus= Strafe, und nachherige 
neunmonatliche Reclusion in ein Zwangs-Arbeltshaus, ausgesprochen, und 
. der zu Urach in Verhoft gekommene Johann Georg bifn senmajer, von Holzmaden, 
Oberam's Kirchbeim, wegen Veruntreuung, mit Rücksichtnahme auf die wegen Dibstahls 
füüher erstandene Criminal Snafen, neben der Verbindlichkeit zum Kesten und Schadens, 
Ersatz, über den erstandenen Arrest, noch mit sechömonaklicher Vestungs-Strafe
	        
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