Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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ausgezeichneter und einfacher Diebstähle, auch wegen Concubinats, zu breijähriser 
Zuchthaus= Strafe, · . 
b.) Anton Nothhelfer, von Sberhardezell, Oberamts Waldsee, wegen vieler in Gesellschaft 
begangener zwar erster, aber theils gefährlicher, theils qualiffcirter, auögezeichneter und 
einfacher Diebstähle, worunter auch ein großer Oiebstatl ist, zu vierjährigeer Zocht- 
haus= Strafe, 
.) Aloys Kuhkopf, von Ebechardszell, wegen mehrerer in Gesellschaft verkbter zwar erster, 
aber theils gefährlicher, theils qualificirter, ansgezeichneter und einfacher Diebstähle, wor- 
unter auch ein großer Diebstahl ist, neben Confiscation des besessenen Schießgewehrs, 
zu drei und ein halb jähriger Zuchthaus Strafe, 
d.) Johann Georg Müller, von Sondelfingen, Oberamts Urach, wegen vielet in Gesellschaft 
verübter zwar erster, aber theils gefährlicher, theils qualificirter, ausgeseichneter und 
einfacher Diebstähle, worunter auch ein großer Diebstahl ist, zu dreijähriger Zucht- 
haus Strafe, ’ « ·- 
e.) Martin Bucher, von Eberhardszell, wegen mehrerer in Gesellschaft verlibter zwar erster, 
aber theils gefährlicher, theils qualificirter, ausgezeichneter und einfacher Diebstähle, 
werunter äuch ein großer ist, du zwei und ein halbjäh riger Zochthaus-Strafe, 
f.) Michael Nerk, von Englerts, Oberamts Waldsee, wegen mehrerer in Seselschaft verüb- 
ter zwar erster und kleiner, aber theils gefährlicher, theils qualisscirter#, ausgezeichneter 
und einfacher Diebstähle, zu ein jähriger, seiner körperlichen Beschaffenheit angemesse= 
ner Juchthaus= Strafe, 
6-) Gottfried Hut, von Schweinhausen Oberamks Waldsee, wegen zwar kleiner und erster, 
aber in Gesellschaft veräbter, theils quahficirter, theils ausgezeichneter Diebstähle, zu zeha- 
monatlicher Zuchthaus Strafe, 
h.) Joseph Schmid, von Ummendorf, Oberamts Biberach, wegen mehrerer in Gesellschaft 
ver#bter zwar kleiner und erster, abertheils qualificirter, theils ausgezeichneter Diebstähle, so 
wie wegen nachgefolgter Theilnahme an rinem ausgezeichneten Diebstahl zu achtmonat-= 
licher Zuchthaus, Stafe, " « 
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Gesellschaft verübter theils qualificirter, cheils ansgezeichneter Diebstähle, und wegen 
nachgefolgter Theilaahme an mehreren andern Diebstählen, so wie wegen Concubinats 
zu achtmonatlicher Zuchthaus= Strafe, " ·’"« 
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1.) Elisabetha Merk, von Englerts, wegen in Gesellschafe verbbten zwar ersten und kleinen, 
eber gefährlichen und gualificirten Diebstahls, und eines gefährlichen und quglificirten 
Diebstahls-Versuchs, ferner wegen vachgefolgter Theilnahme an Diebstählen, über den 
erstandenen Urrest noch zu viermonatlichen Zuchthanz= Strake,
	        
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