Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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ne Dietere in seiner Behauͤsung, und gelelsteter Beihuͤlfe zur Sscherung. des Ge- 
stohlenen, neben solidarischer Verbindlichkeit zum Schader-Ersatz und Bezahlung z#der 
Untersuchungs= Kosten zu einjähriger Bestungs= Strafe und nachheriger Reciusion 
in ein Zwanzö= Arbeitshaus auf sechs Monare; f 
clMakgarethaSchmlv,vonulm,wegenähnlichecVergrhen,wlebeiazuschr- 
mnatlicherZuchthaudiSkcafe,·neheagleichckTBerbiavlccykeitzumSchadeus-uad 
Kosten- Essatz. « . 
Am 20. Okt. wurde: 
9. gegen Matthias Hehl, von Münchenreukhe, Oberamts Saulg#a#u, wegen großen Diebstahlt, 
Unaterschlazung und kleinen Hausdiebstahls, neben dem Kosten= und Schadené,Ersatz 
eine sechömonatliche Vestungs- Strafe; « «, « « 
10. gegen Catharina Hösch, von Heiningen, Oberamts Göppingen, wegen zweier ersten, 
einfachen Diebstähle, wovon jedoch der eine ein großer ist, dann wegen Verläumdung, 
neben Bezahlung der Kosien eine viermonatliche Zachthaus, Straft ausgesprochen. 
An 21. Okt. ist: ç " ’ 
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unter erschwerenden Umstaͤnden begangenen, großen Kirchen-Diebstahls, neben Bezahlung 
sämmtlicher Kosten und Ersatz des Schadens, zu zweijähriger Bestungs-Strafe; 
Johaane Glaser, Schallehrer zu Westerstetten, Oberamts Albeck, weges Spr##oie, 
neben Cassation von seiner Schullehrers= und Meßners-Stelle und Unfätgkeits-Erklä= 
rung zu könftiger Bekleidung einer solchen Stelle, auch neben Ersatz der Untersochungs- 
Kosten, zu sechmonarlicher BPestungs= Strafe verurtheilt worden. 
Am 313. Okt. wurde: « · 
tö.XauekBammer,voaAigeadofßOderqmtssyingkmvegen-culposeervtnog,1eka 
Ersatz der sämmtlichen Unterfachungs-Kosten, mit sechsmonatlicher Bestungs= 
Arbeit bestroft. 
Am 3So. Okt. wurde: 
14. gegen Christian Trittenbach, von Kupferzell, Oberamts Oehringen, wegen mehrerer 
zwar kleiner und erster, sedoch ausgegeichneter Diebstähle, neben Bezahlung von : der 
Untersuchungs-Kesten. eine viermonatliche Vestungs-Strafe erkannt. 
II. Appella kions-- Gerichtshöfe. 
1. In Tübingen. 
Den 6. Okt. wurde: « »» 
1. In der Appellations-Sache von Waiblingen, zwischen der ledigen Christine Regine Eytel, 
aus Winnenden, cum curatore, Klaͤgerin, Antin, und Carl Heinrich Sommer und 
Konsorten von Welzheim und Winnenden, in actis genannt, Beklagten, ATen, die 
Aushaͤndigung einer Erbschaft betreffend, das entbindende Erkenntniß voriger Instanz ab- 
geändert und vorerst auf Beweis erkannt; und « 
I.indekAppellatioas-SachevondemObecamtsgekichtHokb,swischeasakobLenz,vos 
BdkstinqetyBeklagketyANTemunvdenEFbeadedLeopothevbvonMühringemKläi 
gern, ATen, die Erstattung von Fruͤchten und die Bezahlung eines Kapital-Schuld-Rests
	        
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