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Visitation vorzunehmen, und zwar die eine im Monat Februar, und die andere im
Monat August.
Bei diesen Visitationen sind alle Feuerstaätten, Oefen, Einheiz--Winkel, Kamine
u. s w, überhaupt alles daejenige was auf Feuer und Licht irgend einen Bezug
hat, auf das genaueste zu untersuchen, und es ist über alle vorgefundenen Mangesl,
ohne irgend eine Rücksicht, ein ausführliches Protokoll zu fuͤhren, welches, nachdem
es von jedem bei der Vistation Anwesenden unterschrieben worden) von dem diri-
girenden Baumeister unter Anschluß einer Berechnung der Herstellungs-Kosten der
vorgefundenen Defekte, der Königl. Bau= und Garten= Direktion zur weitern Ver-
fügung vorzulegen ist.
Die Sof, Feuer= Schau ist zugleich befugt, alle Mängel, deren Herstellung
sich ohnt Gesabr nicht aufschieben läßt, sogleich herstellen zu lassen, und solches
blos in dem Feuer Schau,-Defekt= Protokoll zu bemerken.
Diie Haus= Verwalter und Aufseher der Kron-Gebäude, so wie alle Bewohner
derseldzu, haben den Visitationen der Hof, Feuer, Schau auf keine Art ein Hinderniß
in den Weg zu legen, und sich allen denjenigen Anordnungen, welche dieselbe jedes-
mal teefsen follte, willig zu unterziehen, auch derselhen alles dasjenige, was ihnen
auf ir zend eine Art feuerszefährlich scheint, bei der Visitation anzuzeigen.
Die Hof= Feuer-Schau ist übrigens für alle Mängel, welche sich an der Con,
struktion eines Feuerwerkes oder als sonst gefaährlich zeigen und sich wenigstens von
außen bemerken lassea, so wie daf#ur verantworrlich, daß die Defekte richtig herge-
stell: werden, daher dielelbe nach vollendeter Herstellung der Defekte eine Nach,
Vlsitation vorzunehmen hat.
Nrben diesen zwei Haupt-Wisttationen siad von dem Bau-Inkpektor während des
Winters in dem neuen Schlosse, in dem Schloßbau, Schauwielhause und in dem
alten Schlosse und Marstall alle 6 Wochen noch, besondere Neben-Wisitationen vor-
tunehmen, wovon das Resultat sedesmal der Bau-= und Garten-Direktion anzu-
zeigen ist.
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Da sedoch alle diese Visttationen mehr zu Eutdeckung der Mängel an Baulich
keiten geelgnet sind und besonders auch darauf viel ankommt, daß das in den Kron-
Gebäuden deseudlich: und angestellte Personal, so wie sämmtliche Bewohner dieser
Gebäude in allem) was Feuer und Lictht betrifft, die größtmôgliche Vomcht ge-
brauchen; so ist
a.) eine eigene Nachtwache angeordnet, welche aus einem Kaminfeger, dem Oter,
Einbrenner und einem Schloß= Portier besteht, und besonders im Winter von
i10 Uhr Ubends an, namentlich in dem neuen Schlosse, dem Schloßbdau und
in dem alten Schlosse einen lUmgang vorzunehmen, und genau darauf, daß
alle Oesen und Vorkamin, Thurchen genau verschlossen sand, zu sehen, auch
weder in den Oefen noch in den Küchen ein Feuer mehr zu dulden har,