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Emeuerte Vorschrist wegen Einziehung der Taren.
Es ist in der Taxordnung 6. 39. auedrücklich hestimmt, „daß die Königl. Be-
amten die Daxen von den Tarschuldigen sogleich einzuziehen, und daher die ergehen-
den Dispensations= und Coneessions= Befehle, nicht eher als bis die Tape von den
Debenten bezahlt worden, zu publiciren und zu extradiren haben, indem überhaupt
keine Tax- Ausstände) ohne besondere Legitimation, in den Bechnungen passirt, viel-
mehr solche von den gegen die Ordnung handelnden Beamten und Kassiers selist
werden eingefordert werden.““ Diese Vorschrift wird mit der besondern Weisung hie-
mit in Srinnerung gebracht, oß auch in solchen Fallen, wo der Tax-Zettel nicht
gleich mit dem Relcripte einlaufen sollte, nichts destoweniger bei der Publikation
des Reseripts, die Tare einstweilen nach der Bestimmung des Tax-Tarifs, bezahlen
oder hinterlegen zu lassen sey. Stuttgart, den 5. Februar 1876.
Finanz= Ministerium.
Eiemnisse us Alaalicen Ehegerichts.
Den 5. Februar #6ß. worden geschieden:
1.) Friederich August Uhl, Chirurgus in Untertürkheim, Obexamts Kannstadt,
Klaͤger, von Elisabethe geb. Diener von da, Bkl. wegen beharrlicher Widerspenstig-
keit in Fortsehung der She, unter Wergleichung der Kosten. 4
3) Rosine Binkelmann, geb. Bosen, von Plüderhansen, Oberamts Lorch, Klé,
gerin von Christian Binkelmann, Börger und Weber von da, Bkl., wegen von die-
sem begangener Sodomie) unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten.
38) Christian Glauner, Bürger und Weingärtner zu Ottenhausen, Oberames Reu,
enbürg, Kläáger, von Nhiltopine geb. Schuhmacher von da, Beklagtin, wegen be-
harrlicher Widerspenstugkeit in Fortsehung der She, unter Berurth#älung der Beklag-
un in die Kosten. *“ x X
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Rechts= Erkenntulsse des Königl. Appellations Gerichts-Hofs ür den Neckar und
Schwarzwald--Kreis.
1.) Die von dem Christian Jetter, Bürger von Sczingen, Kl., Ntien, wider
Jakob Jetter; Bürger und Bauren daselbst, B'kI., Acen#, gegen die in seiner Zins-
serderungs= Sache unrerm 40. Sept. 1311. von dem Hberamts-Gericht Bahlingen
ausgesprochene Urthel eingelegte Appellat#en wurde wegen Mangels an einer gegrün-
deten Beschwerde von Amtswegen verworfen, und Uppellant in die Kosten dieser In-
slani, pergztheilt Tübingen, den 16. Januer 181186. .
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Kl., Leen 2 . Jinan Math v. Molius daselbst, Bel., pcio debiu, wurde
durch Vergleich erler#ig#t. Tübingen) den z0. Januar 1316. « .·.