Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

Nro. 72. 1818. 45n 
Königlich-Württembergisches 
Staaks, und Regierungs-Blakt. 
  
Samstag, 19. Dezember. 
  
Königs. Edikt, betreffend die Vrreinigung der Staats-Kontrole mit der Ober-Rechnungs= Kammer, 
« und die Bezeichnung des Wirkungskreises der lezteen. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Würtcemberg. 
Zu Bereinfachung und Beschleunigung des Geschäftsganges in dem Staatsrech- 
Knungs, Pesen haben Wir die Vereimgung der Staats-Tontrole mit der Ober-Rech- 
nungs Kammer zweckmäßig gefunden, und zugleich für norhwendig erachtet, den 
Wirkuagskreis der letztern näher zu bezeichnen) und für die Staats-Rechnungs-Re- 
vision und Cassen. Controle überhaupt umfassendere Porschriften zu geben. 
Wir verordnen daher mit allgemeiner Beziehung auf die beiden Organisations= 
Edikte VI. und VII. vom 13. Rovember vorigen Jahres, nach Anhörung unsers 
Beheimen Nachs, wie folgt: 
. # 
Vereiagung der Staats,Controle mit der Ober'Rechnungs'Kammer. 
Der Geschäftskreis der bisberigen Staats, Controle, insofern er das Stats- 
wesen und die Rechnungs= und Cassen-Controle betrifft, wird vom 1. Januer 1679. 
an mit dem der Ober-Rechnungs-Kammer vereinigt. 
Wegen der, der Staats= Controlr noch weiter obgelegenen Sammlung Finanz- 
statistischer Notizen werden Wir besondere Porkehr treffen-
	        
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