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Indem man die Königl. Oberämter auf biesen Aufeuf, wodurch die bisher Zewöhnlichen
beson deren Aufforderungen der einzelaen Oberämter überflüssia werden, hiemit verweißt, er-
wartet man, daß dieselben einstweilen alle auf die Musteruna Bezug habende Geschäfte, sowie
die Revision der Kekrutfcungs-Listen nach des bestehenden Vorschriften vorbereiten werden.
Was die Vorsahme der Musterung selbst betriffe), so werden den Oberämtern die geeig"
neten Wefangen hierüber durch die Königl. Kreis" Regierungen noch besonders ertheilt wer“
den. Stuttgart den z#2. Dez. 1818. Käönigl. Rekrutlrungs,Commisson.
Seine Königl. Masestäc haben, vermöge höchsten Decrets vom 13. Deem,
ber, zu Ober- Justis, Prokuratoren bei dem Königl. Gerichtshof für den Neckar,
Kreis zu Eßlingen:
1.) den Udvokaten und bisherigen Oberamts-Gerichts. Beisier Nagel daselbst, und
2.) den Rechts= Candidaten, Uecessisten bei der hiessgen Stadt-Direktion, Ge
oraii, von Degerloch;
sodann zu Ober- Justiz, Prokurateren bei dem Königl. Gerichtshofe für den Jurt,
Kreis zu Ellwangen:
1.) den Advaokaten Niederhöfer daselbst,
2.) den Advokaten Zimmerle daselbst, und
3.5 den Rechts, Candidaten und Referendär II. Classe bei dem Königl. Gerichts
hofe zu Ulm Wiest,) von Weingarten) gnädigst zu ernennen gernht.
Königl. Justiz= Ministerium.
Maueler.
Se. Königl. Majsestät haben, vermöge Entschlietung vom #3. d. M., den
zur Pfarrei Alrdorf, Oberamts Ravensburg, ernannten Pfarrer Mielinger in
Untergriesheim, Dekanats Heilbronn, nach seiner unterthäniasten Bitte auf seiner
disherigen Pfarr, Stelle belassen, und die Pfarrei Altdorf dem Pfarrer Hen le zu Fisch
bach, Dekanats Tettnang, übertragen.
Tübingen. Bei der usierzeichneten Stelle it eine sitbeine Sackuhr, deren Eigentbünn sid
über die rechtiiche Erwerbung nicht auszuweisen vermag, bin’erligt. Wer an diese Uhr Aanspruch iu
bhaben glaubt, wird aul#gesordert denseloen innerhalb 6 Wochen geltend zu machen. Den 18. No-
186. Königl. Oberamt
Walblingen. Bei der Be#nmtung zu Hochberg sind mibrere Himden, Westen. seidene Hals-
tücher, Kappen, Nastücher, und tüchenes Brusttuch mit Fubrmanne-X -seit eintder Zeit in Verwad=
rung, Und wahrscheinlich iraendwo entwendet worden. Wer sich z allen ober einigen S ück. u als —t
mer ausweisen kann, hat sich innerhalb 4 Wochen bei der genannten Beomtung anzumelden. Din 23.
Nov. 13 8. —N