Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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(perre, 389. W## künftig die Fruch#-Ucise zu verrechnen, 519. Beschränkung der 
Frucht = Auefuhr auf gewisse Haupr-Zollstationen umh welrere Maasregeln gegen die über- 
maßige Steigerung der Fruchtpreise, 56. 575. GOoz. Zoufreiheit der Mahlfruchre, 59é. 
Den Transport der Fruchte auf der Straße von Enzberg nach Neuenbürg betr. doz. Wie 
die Gult= und Jehent-Frurhte 2c. die Ausländer aus dem Königreiche beziehen, zu beban- 
deln, XVIII. y. Die Frucht-Ausfuhr durch IUr nach Baiern betr. 16. Die Freiheit 
des Frucht-Verkehrs mit Baden wieder hergestelt, 55. Uebersicht der Resulrate der Ver- 
sorgung des Landes mit Gerreide im Jahr 3617. 83. nebst Beil. A+. Aufisung der wegen 
der Theurung niedengesttzen Commission, 68. Die Ausfuhr der Fruchte ins Aueland 
wieder feeigegeben, 25. Vorschriften wegen des Fruchr-Verkehrs mit Baiern, 243. 634. 
Umlage einer Steuer zu Deckung des Deffcits bei der Getreide-Vorraths-Casse, 589. 
rechnung und Repartitions = Tabelle, 590. " 
Juhrleute. Milderung der Strafen gegen Defraudationen und Uebertretungen der Pestgesetze, und 
"v“ nähere Bestimmung das Zusammenpacken und Versenden der Esfekten und Briefe durch Fuhr- 
leure beir. XV. 419. Aufhebung der Hauderer = Abgabe, 420. Verbot des schnellen 
ahrens in den Königl. Residenzen, 307. Einschärfung ver Verordnungen gegen das unbs- 
54 Mitnehmen von Reisenden und Gepäcke auf Posiwagen = Routen, XVI. 161. 
Fürsten und Grafen, mediatisirtr. Vexzeichnitz derer, dle in der Stände-Versammlung 
Birilstimmen haben, XV. 37. 38. loq. 110. Nähere dießfalsige Bestimmungen, 118. u9. 
Sie sind von der Verbindlichkeit zum aktiven Milirärdiensi fur sich und ihre Familien frei, 32. 
Ihr Verein wird oufgehoben, und der Rerurs an auswärtige Hoe# verboten, XVI. 137. 
Diesfalsiges Dehortatorium ebend. Nähere Bestimmung dessetben in Hinsicht auf die deutsche 
Bundes-Versammlung 363. Das Königl. Ober-Appellarions = Tribunal wird provisorisch als 
privilegirter Criminal-Gerlchtsstand für dieselben constituirt, 251. Wie es künftig mir ihren 
Dispensation“-Gesuchen um eigene Vermzens-Verwaltung während der Minderjährigkeit zu 
halten, 570. Rechte und Verbindlichkeiten derselben in Hinsicht der Forst-Gerichrsbarkeir 
und Forst-Verwaltung, XVIII. 261. « 
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Ganltsachen. In solchen darf auf die Oberamts--Gerichte compromittirt werden, XVI. 126. Vor- 
schriften fuͤr diese Gerichte, die Behandlung der Gantsachen betr. XVII. 4o00. Vorzug der 
Apotheker orderungen im Gant, 455. Verfügungen zu Abkurzung der Gant-Beiweie 
sungen, 453. . 
Gebäude.VerordnunginDetkessdekdenBetyohnetnhektschaftlichetGebäudeobliegeaden 
Verbindlichkeiten,xvll.4vs.WasbeidemBanweseniadmResidenzenzubeoFacht 
ten, 586. 
Geburtsbriefe. Sind stenwelfrei, XVII. 59. » 
Geheime-Kabinets-Sekretärs. Denselben wird ihr Rang vor den ersten Ministerial- 
(bisher General-) Sekretärs vorbehalten, XVI. 401. Der jeweilige älteste ist Sekretär des 
Ordens der Wurttembergischen Krone-, XVIII. 540. 
Geheimer = Rath, Koniglicher. Das Königl. Staats = Ministerium erhält die Benennung 
„Geheimer Rath“ und bildet die oberste Staats-Behörde, XVI. 34). Anzahl, Er- 
nennung, Entlafung und Pensionen der Mitglieder degelben, ebend. Direktorium ebend. 
Geschäftskreib und Verhälrniß gegen die Devartements-Minister, 336. 401. Benennung der 
Mitglieder und Prädikat derselben, 553. Königl. Verordnung den Titel eines Königl. Ge- 
heimen Raths betr. 401. Die Eingaben an den Geheimen Rath betr. XVII. 425. Neue 
Orgauisation desselben, 55 1. Beil. V. Mitglieder und Geschäftskreis der ersten Abthei- 
luns, ebend. g. 2—5. Zweite Abtheilung, bildet zugleich das Gesezgebungs-
	        
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