Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

wirthsch aftlichen Vereins, 410. Was bei den Postwagen--Versendungen nach den Nieder—- 
lanbeen und nach Holland zu beobachten, 506. Verordnung, die AÄnsprüche auf Entschädi- 
gung für abhanden gekommene Postwagen-Effekten und die deshalb zulässigen Beweismittel betr. 
XUIll. 5%. Deklaration der Versendungen durch die Post, 53. Bestrafung der Postillons, 
welche Reisende, gegen ihren Willen vor einen andern Gasthof führen, 6o. Das Gewicht 
der Waaren= und Geld-Versendungen durch die Post betr. 76. Abgang des Nurnberger 
Postwagens, 197. Herabsetzung der Ertrapostrare, 226. Verzeichnig nicht bestellbarer 
Postwagen-Retourstücke, 30. Posifreiheit der Sparkasse, 241. Die Pest-Versendungen ins 
Ausland betr. 649. 4 
— — Poste rovale. Beschränkung derselben auf Stuttgart, XV. 420. Gänzliche Auf. bunj, 
XVIII. 540. 
Preise. S. Landwirthschaft, Schulwesen rc. 
Preßfreiheit, S. Buchdruckereien. 
Preßgeld, S. Pfändung. 
Preugen. Freizugigkeit mit den Königl. Preußischen Staaten, KVIII. 65. (S. Abzug.) 
Protokolle. Sind Stempelfrei, XVII. 60. In welchen Fällen solche künfrig von den Beamten in 
origineli einzuschicken, 44. Protokollbuch der Feldmesser, S. Feldmesser. 
Provinz uel Gelegie u J. Königl. Edikr, die Eintheilung des Königreichs in vier Verwaltungs- 
Bezirke und die Errichtung von Criminal= und Appellations-Gerichtshofen, ingl. von Provin- 
zial-(Kreis) Regierungen und Finanz-Kammern 2c. beir. XVII. 541. Beil. IV. Vergl. Fi= 
nanz-Depart., Justiz-Depart. 2c. 2c. 
Provinzial-Justi z-Collegien, S. Justiz-Devartement. 
Prozesse. Aussergerichtliche Eingaben in Rcchhtsstreitigkeiten verboten, XVII. 2. #Ausnahme, ebend. 
Die Erstartung der vierteljährigen Fiekkal-Prozeßberichte von den Stadt= und Oberamts= 
Gerichten soll kunfrig unterbleiben, 56. Prozeßschriften sind stempelfrei, 6o. Die Proze Ktabel- 
leu sind jährlich nur einmal einzusenden, 4½0. Grundsätze für die Vertheilung der von den 
W###larions-Gerichten zu verhandelnden Sachen des Königl. Fiskus und der Staats-Behörden, 
XVIII. 140. 
Prüfungen. Der Geistlichen und Schullehrer c. S. Kirchenwesen und Schulwesen. Was wegen 
der Prüfungen der Candidaten zur Aufnahme in die #evangelischen Seminarien zu beobachren, 
XV. 161. Ingl. wegen der Mufungen der Aerzte und Candidaten der Arzneiwissenschafr, 
XVII. 260. XVIII. 654. Prüfungs-Concurs für die Comperenten um Korst-Grellen XVI. 
. Prufungen der Rechts-Candidaten, 250. 59)7. Vorprufungen der Candidaten für das 
akademische Studium 368. 461. 
Pupillen-Wesen. Wie es damit bei Militärpersonen zu halten, XV. 1123. Jedem Pfleger 
soll bei seiner Bestellung der gedruckte Staat und Unterricht für Vormunder von Obrigkeits 
wegen übergeben werden, 270. Die Funkrionen des Tutelar-Raths werden den Avpvella= 
tics= Gerichrshofen ubertragen, XVII. 541. Beil. V. S. 10. Anstellung von Pupillen- 
Räthen, ebend. Niedersetzung einer Commission zu Besorgung der Tutelar-Räthlichen Funktio- 
nen in Ansehungz der Mitglieder de Koönigl. Hauses, XVIII. 1u. Errichtung eines Puxillen= 
Senars bei dem Ober-Tribunal, 16:. Organisation und Geschäftskreis desselben, ebend. Die 
bei dem vormaligen Tutelar-Rath statt gehabten Gebühren werden künftig für die Staats- 
kasse eingezogen, 219. Pupillen-Senat der Kenigl. Gerichtshöfe, 562. 
Quittungen. Sind stempelfrei, XVII. 60. 
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