Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

14 
Wildbret. Wile es mit dem Verkauf des hinweggeschosenen Wildbrets zu halten, XV. 151. Ver- 
zieichniß des vom April bis letzten Juli 1815 hinweggesehossenen Wildbrets, 200. 
Wilderer. Einscharfung der Wilderer-Dronung und anderer S#trafgesetze gegen Wilddiebereien beson- 
ders auch in Beziehung auf gutoherrliche Jagdbezirke, XVIII. 240. 
Wildhäute. Die Arcise on den von Kenigl. Administrattonen verkauften Wildhäuten hat der 
Käufer zu entrichten, XVII. 443. 
Wildschaden. Konigl. Reseript die Abstellung des Wildschadens betr. XV. 140. Beil. zu Nro. 10. 
Vergütungs-Verbindlichkeit der Forsidiener, ebend. Maaßregeln zu Abwendung des Wildstha- 
dens, XVII. 20. 4 Herstellung des Commun-Wildschuteen-Insiituts und Ausdehnung defselben 
anf die neuen Lande, 50. (S. Commun-Wildschützen) Die F. 34 — 40. des Kenigl. Vafu= 
ungs-Entwurfs, den Wildschaden betr. werden als allgemetn zesetzlich verbindend erklärt, Zos. 
Wirthe, Wirthshäuser. Besonderes Regulartiv die Trinkgeschirre der Wirthe bem. XV. 51. 
Verantwortlichkeir derselben und Bestrafung der Contravenienten, 55. 502. Ordnung und In- 
struction für die Erhebung des Umgelds und der ubrigen Wirtyschafts--Ge fälle, 133. 
Beil. zu Nro. 16. Milderung und Bestimmung der Strase wegen des zu langen Aufeuthalts 
in den Wirthehäusern, XVII. 136. Drkrafung der Wirehe, die Fremde - unrechtniͤßige 
Mittel an fich zu ziehen suchen, XVIII. é1. Die Strafe wegen unterlassener Anzeige der 
Fremden herabgesett, 423. 
Wittwen = Kasse. Verordnung, die Einführung von Waisen = Portionen bei der algemei- 
- qenOeistlicbenWitnvenJKasshunddienåheteckläutekuagdesZuwachs-»Gesetz« 
iaHinsichcaufdieTheilnahiiIeVateI--undWatte-costs-WaisenanderWimvmstorcionsb- 
tekSkief-Mumrbetr.xvll.6-.KönntcdikudiePensioninmgdetStaaksdienkrunp 
dieBildungeinekWittwen-.Kassefåkcivildienetbetk.541.Beil.lx.Vokswkm 
tvkgencinsendungder.Vekechnung-aAberdiedemeistlichenWitnvenssiskuszufatendea 
Viertels-Besoldungen von vakanten Pfarreien, XVIII. 337. Ingl. den Verkauf der Weinbe- 
soldungen betr. 557. 
öchnerinnen. Einschärfung und Ausdehnung der Verordnungen gegen das zu fotbzeitige Eut- 
fernen der während oder nach der Eutbindung gestorbenen Wochnerinnen, aus ihrem Sterke- 
lager und Zimmer, XVI. 310, 
Wohlthätigkeits-Vereine. Errichtung derselben, XVII. 9. Central-Kelitung 10. Ober— 
amte= und Lokal-#eitungen, ebend. 166. Aufruf, 147. Beitere Bestimmungen, 
die Wirksamkeit dieser Vereine betr. 165. f. Accis-Freihelt, 233. Spar-Kasse, XVIIIl. 
233. Ausschreiben an die Oberamts= und Lokal-Leitungen, 443. (Vergl. Armen-Anstalten.) 
Wohnsteuer. Berlängerung derselben auf weitere 269 Jahre, IVIII. 610. « 
Wolle, wollene Tuch-Waaren. Das Verbot der Einfuhr der wollenen Tücher, wovon die 
Elle nicht weiter als 3 fl. koster, wird aufgehoben, XV. 167. Neue Einfuhrzölle von welle 
nen Tuchern und von wollenen Waaren überhaupt, ebend. und XVII. 57. Bestmmung 
wegen der Accise und des Zolls der Schaafwolle zu Begünstigung des Gewerbes der iu#ne 
ländischen Wolle-Fabrikanten, XVIII. 206. 
ürttembersisch#e Krone, Orden der, S. Orden. 
Zebenten. Verordnung die Vervachtung, der zwischen der Königl. Oberstnanz-Kammer und 2# 
Stiftungen eder zwischen zwei ensstsenenen Stifrungen gemeinschaftlichen Zehenten und dand- 
garben-Gefalle betr. XV. 201. Vorschriften wegen Verleihung der herrschaftlichen Frucht= K# 
und Oehmd-Zehenten 2e. 2c. (Erndte-General-Rescripte) XV. 25. XVI. 136. XVIl. 3# 
im. 277. Einrichtung der Fruchtzeh#t= Ertragétabelle, XV. u5. XVI. u9. 
*i
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.