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Wildbret. Wile es mit dem Verkauf des hinweggeschosenen Wildbrets zu halten, XV. 151. Ver-
zieichniß des vom April bis letzten Juli 1815 hinweggesehossenen Wildbrets, 200.
Wilderer. Einscharfung der Wilderer-Dronung und anderer S#trafgesetze gegen Wilddiebereien beson-
ders auch in Beziehung auf gutoherrliche Jagdbezirke, XVIII. 240.
Wildhäute. Die Arcise on den von Kenigl. Administrattonen verkauften Wildhäuten hat der
Käufer zu entrichten, XVII. 443.
Wildschaden. Konigl. Reseript die Abstellung des Wildschadens betr. XV. 140. Beil. zu Nro. 10.
Vergütungs-Verbindlichkeit der Forsidiener, ebend. Maaßregeln zu Abwendung des Wildstha-
dens, XVII. 20. 4 Herstellung des Commun-Wildschuteen-Insiituts und Ausdehnung defselben
anf die neuen Lande, 50. (S. Commun-Wildschützen) Die F. 34 — 40. des Kenigl. Vafu=
ungs-Entwurfs, den Wildschaden betr. werden als allgemetn zesetzlich verbindend erklärt, Zos.
Wirthe, Wirthshäuser. Besonderes Regulartiv die Trinkgeschirre der Wirthe bem. XV. 51.
Verantwortlichkeir derselben und Bestrafung der Contravenienten, 55. 502. Ordnung und In-
struction für die Erhebung des Umgelds und der ubrigen Wirtyschafts--Ge fälle, 133.
Beil. zu Nro. 16. Milderung und Bestimmung der Strase wegen des zu langen Aufeuthalts
in den Wirthehäusern, XVII. 136. Drkrafung der Wirehe, die Fremde - unrechtniͤßige
Mittel an fich zu ziehen suchen, XVIII. é1. Die Strafe wegen unterlassener Anzeige der
Fremden herabgesett, 423.
Wittwen = Kasse. Verordnung, die Einführung von Waisen = Portionen bei der algemei-
- qenOeistlicbenWitnvenJKasshunddienåheteckläutekuagdesZuwachs-»Gesetz«
iaHinsichcaufdieTheilnahiiIeVateI--undWatte-costs-WaisenanderWimvmstorcionsb-
tekSkief-Mumrbetr.xvll.6-.KönntcdikudiePensioninmgdetStaaksdienkrunp
dieBildungeinekWittwen-.Kassefåkcivildienetbetk.541.Beil.lx.Vokswkm
tvkgencinsendungder.Vekechnung-aAberdiedemeistlichenWitnvenssiskuszufatendea
Viertels-Besoldungen von vakanten Pfarreien, XVIII. 337. Ingl. den Verkauf der Weinbe-
soldungen betr. 557.
öchnerinnen. Einschärfung und Ausdehnung der Verordnungen gegen das zu fotbzeitige Eut-
fernen der während oder nach der Eutbindung gestorbenen Wochnerinnen, aus ihrem Sterke-
lager und Zimmer, XVI. 310,
Wohlthätigkeits-Vereine. Errichtung derselben, XVII. 9. Central-Kelitung 10. Ober—
amte= und Lokal-#eitungen, ebend. 166. Aufruf, 147. Beitere Bestimmungen,
die Wirksamkeit dieser Vereine betr. 165. f. Accis-Freihelt, 233. Spar-Kasse, XVIIIl.
233. Ausschreiben an die Oberamts= und Lokal-Leitungen, 443. (Vergl. Armen-Anstalten.)
Wohnsteuer. Berlängerung derselben auf weitere 269 Jahre, IVIII. 610. «
Wolle, wollene Tuch-Waaren. Das Verbot der Einfuhr der wollenen Tücher, wovon die
Elle nicht weiter als 3 fl. koster, wird aufgehoben, XV. 167. Neue Einfuhrzölle von welle
nen Tuchern und von wollenen Waaren überhaupt, ebend. und XVII. 57. Bestmmung
wegen der Accise und des Zolls der Schaafwolle zu Begünstigung des Gewerbes der iu#ne
ländischen Wolle-Fabrikanten, XVIII. 206.
ürttembersisch#e Krone, Orden der, S. Orden.
Zebenten. Verordnung die Vervachtung, der zwischen der Königl. Oberstnanz-Kammer und 2#
Stiftungen eder zwischen zwei ensstsenenen Stifrungen gemeinschaftlichen Zehenten und dand-
garben-Gefalle betr. XV. 201. Vorschriften wegen Verleihung der herrschaftlichen Frucht= K#
und Oehmd-Zehenten 2e. 2c. (Erndte-General-Rescripte) XV. 25. XVI. 136. XVIl. 3#
im. 277. Einrichtung der Fruchtzeh#t= Ertragétabelle, XV. u5. XVI. u9.
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