Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

185 
3. a. Ioseph Bindorfer, von Daugendorf, weͤgen sich zu Schulben gebrachten wieder- 
bolten Coneubinats und polizeiwidrigen Herumziehens, neben Verjsjaͤllung in die 
Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten mit einer zwelmenatlichen Vestungs-Arbeits, 
strafe und nachberiger zwelmonatlicher Einschließung ine in. Zwangs-Arbeitshaus; 
b,. Ellsabetha Hartmann, von Gamerschwang, wegen wiederholten Vagirens und Con- 
cubinats neben Zuscheldung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit einer sechswochi- 
gen Zuchthausstrafe und nachherlger zweimonatllcher Elnschliehung in ein 
Zwango-Arbeitsbaus bestraft; 
6. gegen die bei dem. Oberamtsgericht Ulm in Verhaft und Umersuchung gerathene Katba- 
rina Knauer, von Kaufbeuren, wegen ersten, der Summe eines großen nabe kommen- 
den, jedoch ersetzten Hausdiebstahls, Betrugs und begangener Unzucht, neben Verur- 
theilung zum Kosten= und Schadens-Ersatz eine drei und einbalbmonatliche 
Zuchassstrafe iu Markgröningen und nachberlge Auswelsaung gus dem Kinigreich 
erkannt. · 
, Am 13. Sept. ist: . 
7. gegen die wegen wiederbolten Vagirens in Untersuchung gekommene Theresia Zirn, vo 
Rupertshofen, Oberamts Ehingen, neben Berfaͤllung in sämtliche Untersuchungs- 
Kosten eine sechmonatliche Zwangs-Arbeitshausstrafe ausgesprochen; 
6. Jeh. Georg Buz, von Burgberg, Oberamts Heidenheim, wegen in Genossenschaft durch 
vorgebliche Schagtzgräberei verübten großen Betrugs, der im rechtlichtn Sinne in Be- 
Uiebung auf ihn als zweiter erscheint, und wegen Attentats eines Betrugs, neben soli- 
darischer Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz, unter Elnrechnung eines Thbeils des er- 
Ktandenen Arrests zu elner viermenatlichen Zuchthausstrafe in Gotteszell verur- 
tbeilt, auch rücksichtlich der Kesten das Augemessene gegen diesen Inquissten verfägt; 
. gegen Jeh. Gottfried Wagner, von Ulm, wegen zweiler kleiner einfacher restitulrter 
Diebstähte, welche im rechtlichen Sien den vlerten ausmachen, neben dem Ersatz sei- 
ner Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten eine zwei und einbh#albAhrige 
Zuchtbausstrafe zu Gotteszell und nachherige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus 
bis zu erprebter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von ander thalb Jahren, 
erkannt worden. 
Am 20. Sept. wurde: 
o. der in dem Zwangs-Arbeitsbaus zu Ulm bebindliche Coerectionkr Gottlieb Christian 
Sparn, von Keblsterten, Oberamts Münsingen, wegen Unbotmäßigkeit, Widersetz- 
lichkeit und wlederholter grober und fortgesetzter Verbal-Injurien, unter Verfällung 
in die Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatllcher Juchthausstrafe in Gotteszell, guch 
zu einer Züchtigung mit #5 Steckstreichen vor sciner Abführung in Gegenwart der 
männlichen Correctionärs peruxtheilt; „
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.