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3. a. Ioseph Bindorfer, von Daugendorf, weͤgen sich zu Schulben gebrachten wieder-
bolten Coneubinats und polizeiwidrigen Herumziehens, neben Verjsjaͤllung in die
Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten mit einer zwelmenatlichen Vestungs-Arbeits,
strafe und nachberiger zwelmonatlicher Einschließung ine in. Zwangs-Arbeitshaus;
b,. Ellsabetha Hartmann, von Gamerschwang, wegen wiederholten Vagirens und Con-
cubinats neben Zuscheldung der Hälfte der Untersuchungs-Kosten mit einer sechswochi-
gen Zuchthausstrafe und nachherlger zweimonatllcher Elnschliehung in ein
Zwango-Arbeitsbaus bestraft;
6. gegen die bei dem. Oberamtsgericht Ulm in Verhaft und Umersuchung gerathene Katba-
rina Knauer, von Kaufbeuren, wegen ersten, der Summe eines großen nabe kommen-
den, jedoch ersetzten Hausdiebstahls, Betrugs und begangener Unzucht, neben Verur-
theilung zum Kosten= und Schadens-Ersatz eine drei und einbalbmonatliche
Zuchassstrafe iu Markgröningen und nachberlge Auswelsaung gus dem Kinigreich
erkannt. ·
, Am 13. Sept. ist: .
7. gegen die wegen wiederbolten Vagirens in Untersuchung gekommene Theresia Zirn, vo
Rupertshofen, Oberamts Ehingen, neben Berfaͤllung in sämtliche Untersuchungs-
Kosten eine sechmonatliche Zwangs-Arbeitshausstrafe ausgesprochen;
6. Jeh. Georg Buz, von Burgberg, Oberamts Heidenheim, wegen in Genossenschaft durch
vorgebliche Schagtzgräberei verübten großen Betrugs, der im rechtlichtn Sinne in Be-
Uiebung auf ihn als zweiter erscheint, und wegen Attentats eines Betrugs, neben soli-
darischer Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz, unter Elnrechnung eines Thbeils des er-
Ktandenen Arrests zu elner viermenatlichen Zuchthausstrafe in Gotteszell verur-
tbeilt, auch rücksichtlich der Kesten das Augemessene gegen diesen Inquissten verfägt;
. gegen Jeh. Gottfried Wagner, von Ulm, wegen zweiler kleiner einfacher restitulrter
Diebstähte, welche im rechtlichen Sien den vlerten ausmachen, neben dem Ersatz sei-
ner Arrest-Azungs= und Untersuchungs-Kosten eine zwei und einbh#albAhrige
Zuchtbausstrafe zu Gotteszell und nachherige Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus
bis zu erprebter Besserung, wenigstens aber auf die Dauer von ander thalb Jahren,
erkannt worden.
Am 20. Sept. wurde:
o. der in dem Zwangs-Arbeitsbaus zu Ulm bebindliche Coerectionkr Gottlieb Christian
Sparn, von Keblsterten, Oberamts Münsingen, wegen Unbotmäßigkeit, Widersetz-
lichkeit und wlederholter grober und fortgesetzter Verbal-Injurien, unter Verfällung
in die Untersuchungs-Kosten zu fünfmonatllcher Juchthausstrafe in Gotteszell, guch
zu einer Züchtigung mit #5 Steckstreichen vor sciner Abführung in Gegenwart der
männlichen Correctionärs peruxtheilt; „