Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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C)Der Kuiglichen Organisötious-Vollsiehunss-Commission. 6 
Verar#n#ung, wegen Benuachrichtigung der Oberamts-Gerichte von den bei den Gemeinde-Räthen sich 
· ergebenen Veränderungen. 
Da es nöthig ist, daß vie Oberamts-Gerichte, welchen dis Gemeime-Räthe in Bezie- 
hung auf die denselben überlassene Ausübung der willkührlichen Gerichtsbarkeit untergeord- 
net flud, von deren Bestand amtliche Kenntait haben; #### wird hierdurch den Oberämtern 
ta Obliegenheit gemacht, sowohl ven der jetzigen neuen Censtituirung der Stadt= um 
Bemeiarherzt als auch von den mit dem Befland derfelben, künftig vorgehenden Ver- 
änderungen die Oberamts-Werichte gehdrig zu benachrichtigen. Stuttgert den 35. Okt. 1319. 
s « Mautler. 
Diesst-Erledigungen. 
Am 35, October ist der Oberamts-Richter Hauff zu Besigheim gestorben. Die Be- 
werber um die durch diesen Todesfall erledigte Stelle baben sich, von beute an, binnen 
14. Tagen bei dem Königl. Grrichtshof für den Reckar-Kreis in Eßlingen zu melden. 
Stuttgart den 3. Nov. 1819. Königl. Justiz-Mimisterlum. 
Maueler. 
Die katholische Stadtpfarrei Munderkingen, Obcramks Ehingen, ist durch das am 14. 
Oktober erfolgten Ableben des katholischen Stadt-Pfazrers Christmann erledigt worden. 
Stuttgort den 29. Okt. 1818. Ministerium des Innrrr 
« , v. Otto. 
Bekanutmachung. 
Da die Gebühren für das Staats- und Regierungs-Blatt auf die zweite Hälfte d. J., der 
dffentlichen und besonderen Erinnerungen ohngeachter, bis jetzt von mehreren Oberams-Bezirken noch 
nicht eingegangen sind, so sieht sich die unterzeichnete Stelle veranlaßt, die fäumige Stellen zur endli- 
chen Berichrigunz ihrer Schuldigkeiten nochmals aufzwfordern, und zugleich zu bemerken, daß für vie 
Zakunft dle gesetzliche Vorausbezahlung für die ganze, für jeden Oberamts-Bezirk erforderliche Anzahl 
von Staars= und Reglecungs-Blättern ote alles Fehlen erwartet werde, und die Versendung an die 
Nostämter mur nach Eingang der Gebübren start finden könne. Stuttgam den 20. Okt. 5810. 
Kihnigl. Kalster= Ams für das Staars= und Regierungs-Blatt. 
Daser. 
Eöingen. Nach einem Befehl der Köänigl. Finanz-Kammer des Donau-Kreises soll das v#r- 
schafrliche Jägerhaus zu Ennabefen im öffentlichen Aufstreich an den Meistbierenden verkauft werden, 
wozu von der unterzeichneten Stelle Dienstag der 83. Nov. bestimmt ist, an welchem Tage die Lied- 
hader Pormittags 1# Ubr in diesem Jägerbaus mit obrigkeitlichen Bermögens-Zeugnissen erscheinen, 
und die Verkaufs = Bedinnungen vernehmen mögen. Dieselben können das Haus und Scheuer un#er 
einem Dach, welches zu ebener Erde, einen Pferd= und Rindvieb = Stall mit einem Scheuertenn; im 
woesten Stock eine Wohnstude nebst s Kammern und einer Küche, und oben unter dem Dachwart eins
	        
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