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Am 258. Okt. ist:;
7. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Saulgau in Verhaft und Untersuchung ge-
kommenen Christoph Letsche, von Undingen, unter Verwerfung seiner gegen
den Oberamts-Gerichts-Verweser Schindler, vorgebrachten unstatthaften
und ungegruͤndeten Recusation, wegen seiner ausgesprengten und auch vor der
Obrigkeit vorgebrachten ungegründeten Beschuldigung, daß die zu frühzeitige
Niederkunft der Elisabecha Iogenfoch zu Lichtenfeld durch die bei einem
Medicaster geholte Arzneien bewerkt worden sey) und dadurch zu Schuld ge-
brachter schweren Calumnie, neben Verfällung in sämtliche Untersuchungskosten,
viermonatliche Bestungs, Arbeitsstrafe erkannt worden. « "
Am 27. Okt. wurde:
6. die bei dem Oberamtsgerichte Geißlingen in Untersuchung gekommene Barbara
Haßler, geberne Schmid, von Bernstadt, Oberamts Ulm, wegen im rechtli-
chen Sinme dritten Diebstatzte, und du sie auch schon früher dreimal wegen.
Betrügereien bestraft worden, neben der Verbindlichkeit zum Schadens-Ersatz,
unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, mir, achtmonatli=
cher Juchthausstrafe zu Ludwigsburg und nachheriger Einsperrung in einem
Zwanqs-Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf vier
Monate belegt,) der Kostenpunkt aber noch ausgeset;
9. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Riedlingen ia Untersuchung gekommenen
Jakob Zimmermann) von Pfullingen . Oberamts Reuttlingen, wegen eines
großen restituirten und im rechtlichen Sinne pritten Dieb##hls, neben Ver-
fälung in seine Arrest= Azungs- und Untersuchungskosten,) neunmongtlicbe
Benungs- Arbeitsstrafe und nachberige EinsHerrung in einem Awangs - Atbeits-
hause auf die Dauer von fuͤ nf Monaten ausgesprochen;
20. Ursula Schölin, von Ulm, wegen wiederbolter und gewerbsmäßig getriebener «
Hurerel zu einer Zwangs, Arbeilshausstrafe von secht „Monate sig q wie zum
Ersah sämtlicher Untersuchungskosten verurcheilt. i
2.) Civil = Senge.
Am a. Oft. wurde: °
1. in Folge Rekurses des fuͤrstl. Zeil'schen Rentamtes Trauchbutg in der Knaus,
hardschen Gantsache von Bairen, die oberamtsgerichsliche Lyvhnguts-Taxation
aufaeboben, und die Streitfrage über deren Juläßigkeit zur gerichtlichen Ver-
handlung gewieseaa. 7 "..
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