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Am 2-. Rov. wurde ferner:
in der Debitsache des versterbenen Zuchthauspstegers Hauptmanns von Romig zu Got-
teszell das PDréklusiv-Erkenntniß ausgesprochen.
Am 29. Nov. wurde:
Rin der Appellationssache vom vormaligen Koͤnigl. Justiz-Collegium in Ludwigsburg zwi-
schen Johann Georg Hirsch, Bauern zu Stachenhausen, Klägern, Axpellanten, und
dem Schultheißen Mühlberger in Ddrzbach, Beklagten, Appellaten, eine redhibite=
rische Klage betreffend, reformatorisch auf Beweis erkannt.
IV. Gerichtshof für den Donau-Kreis.
* 1.) Criminal = Senat.
Am 1. Noöv. wurde:
der bei dem Oberamtsgerichte Ravensburg in Verhaft und Untersuchung gekommene
Jeseph Anton Broger, von Schlath im Schweitz#er Canton Appenzell, wegen gre-
ßen unter erschwerenden Umständen verübten Dielstahls, neben Verfällung in die
Untersuchungs-Kosten, zu sechsmonatlicher Bestungs-Arbeitsstrafe verurtheilt;
gegen die bei dem Oberamtagerichte Kirchheim in Untersuchung gekommene Anna Bar-
bara Stolz, von Jesingen, Oberamts Kirchheim, wegen mehrerer Diebstäble,
welche den zweiten im rechtlichen Sinne ausmachen, und wegen fortgesetzten unzüch-
tigen Lebens, neben dem Ersatze des Schadens, so weit dieser noch nicht erfolgt ist,
vier monatliche Zuchthausstrafe in Markgrbningen erkannt, der Kostenpunkt aber
zur Zeit noch ausgesetzt.
Am 6. Nov. ist:
. der bei dem Oberamtsgerichte Kirchheim in Untersuchung gekommene Cdristian Friedrich
Reinpard, von Dettingen, wegen eines unter erschwerenden Umständen verübten,
jedoch größtentheils restirnirten Frucht-Diebstahls, neben dem Ersatze des gestifteten
Schadens, so weit solcher noch nicht geleistet ist, und Verfällung in die Untersuchungs-
Kosten mit vier und ein halbmonatlicher Bestungs-Arbeitsstrafe belegt;
4. der bei dem vormaligen Criminalame Urach in Untersuchung gekommene Jakob Diez,
von Dettingen, wegen mehrfacher zum Theil unter erschwerenden Umständen und in
Genossenschaft verübter Diebstähle, Mitwissenschaft und nachgefolgter Theilnahme an
Diebstéhlen, auch frecher Lügen vor Gericht, neben Zuscheidung eines angemessenen
Thbeils der Untersuchungs-Kosten zum Ersatzee des Schadens, seweit dieser noch nicht
geleistet ist, und zwar rücksichtlich der in Genossenschaft verübten Diebstähle, unter
selidarischer Verbindlichkeit, mit Einrechnung cines Theils des erstandenen Arrests
noch zu viermonatlicher Zuchthausstrafe in Markgrdningen verurtheilt worden.
Am 8. Nov. wurde:
5. gegen den bei dem Oberamtsgerichte Tennang in Untersuchung gekommenen Jeserh Ji#-
ger, von Oberrussenried, wegen Cenkubinats und wiederbellen Vagirens, neben Ver-
urtheilung in die Untersuchunge-Kesten, vier und ein halbmonatliche Ein-
sperrung in einem Zwangs-Arkeilshause erkannt.
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