273
sonderen Abschnitt (Bonitirungsabschnitt). Die Grenzen dieser Abschnitte sind unmittelbar
nach erfolgter Ermittlung mit Pfählen zu bezeichnen und von dem Feldmesser
auf die alten Grenzen einzumessen. Das Ergebniß hat derselbe mit Bleistift in die
Bonitirungsbroullions, d. h. in Kanzleiformat gefertigte Pauskopien des Situationsplans
einzutragen und zu Hause mit grüner Farbe einzuzeichnen. Diese Einzeichnung ist von
den übrigen Mitgliedern der Vollzugskommission zu prüfen und auf den Broullions
gleichfalls zu unterzeichnen.
Hierauf sind die Bonitirungsgrenzen von dem Feldmesser auf Grund der Vermessungsergebnisse
in den Situationsplan mit grüner Farbe maßstäblich einzuzeichnen;
auch sind die Klassenziffern beizuschreiben.
Bei Zweifeln, in welche Klasse der eine oder andere Boden einzuschätzen ist, hat
stets eine Vergleichung mit den Klassenmustern (§. 31) zu erfolgen.
Abänderungen, welche etwa später infolge von Einwendungen (Art. 31 des Gesetzes)
vorgenommen werden müssen, dürfen nicht radirt werden, sondern es sind die ungültigen
Linien zu durchstreichen.
g. 34.
Besondere Rücksichten bei der Einschätzung in die Klassen.
Bei der Einschätzung des Bereinigungsfelds in die einzelnen Klassen sind neben der
in §. 32 bezeichneten Beschaffenheit desselben den besonderen Verhältnissen des einzelnen
Falls entsprechend auch diejenigen Momente zu berücksichtigen, welche, abgesehen von den
in §. 32 aufgeführten, auf den gemeinen Werth der einzelnen Grundstücke Einfluß haben.
Infolge hievon kann es geboten sein, einzelne Flächen trotz der Uebereinstimmung der
Böden mit den Klassenmustern in höhere oder niedere Klassen einzutheilen. Diese Momente
können sowohl solche sein, welche einen unmittelbaren Einfluß auf die Ertragsfähigkeit
der Böden ausüben, als auch andere, wie z. B. Lage zum Ort, bisherige Zugänglichkeit
rc.
Als örtliche Einflüsse, welche geeignet sind, die Ertragsfähigkeit dauernd zu vermindern,
können beispielsweise bezeichnet werden: zeitweise Ueberschwemmungen, das Auftreten
von Hungerquellen oder stauender Nässe, die häufige Wiederkehr von Pilzkrankheiten
(Mehlthau und dergl.); häufige Beschädigung der Feldfrüchte durch Hagelschlag, Frost
und Dürre, Wild und Hühner; die Lage an einem Waldrand oder an Baumpflanzungen,