Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

MTI.  83

Urgulntin
über  die  Beiträge  zur  Gendarmerie-Wittwen=  und  Waisen-Pensionskasse  und  über  die  aus
dieser  Kasse  zu  leistenden  Pensionen.

 

 

Beiträge  zur  Gendarmerie-Wiltwen-  .
und  Waisen-Pensionskasse  Betrag  der  Pension
Einmaliger  «  ··«  »«
Chargen  Monatlicher  Beitragcußerordentefür  die  Wittve  für  jede  Waise
der  licher  Beitrag
9  s  der
Mannschaften  Verehelichten  monatlich  jährlich  monatlich  jährlich
1  4  M
I
Oberwachtmeister  2  05  227  30  300  7.84
Wachtmeister  1.  65  206  19  228  7  84
Sergent  l  15  186  17  204  7  84
Stationskommandant  1  35  170  16  192  7  84
Gendarme  l  25  155  15  180  7  8.1

 

 

 

 

 

 

Bekanntmachung,  Maßregeln  gegen  Viehseuchen  betreffend.
t#.  Staatsministerium  des  Innern.

Nachdem  in  den  österreichischen  Contumazanstalten  zu  Bielitz-Biala  und  Wiener-Neustadt
  die  Maul=  und  Klanenseuche  ausgebrochen  ist,  wird  im  Einvernehmen  mit  dem
Reichsamte  des  Innern  die  Ein=  und  Durchfuhr  von  Schweinen  aus  diesen  Anstalten  bis
auf  Weiteres  verboten.

München,  den  11.  Februar  1891.

rhr.  v.  Feilitzsch.

Der  Generalsekretär:
Ministerialrath  v.  Nies.

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