MTI. 83
Urgulntin
über die Beiträge zur Gendarmerie-Wittwen= und Waisen-Pensionskasse und über die aus
dieser Kasse zu leistenden Pensionen.
Beiträge zur Gendarmerie-Wiltwen- .
und Waisen-Pensionskasse Betrag der Pension
Einmaliger « ··« »«
Chargen Monatlicher Beitragcußerordentefür die Wittve für jede Waise
der licher Beitrag
9 s der
Mannschaften Verehelichten monatlich jährlich monatlich jährlich
1 4 M
I
Oberwachtmeister 2 05 227 30 300 7.84
Wachtmeister 1. 65 206 19 228 7 84
Sergent l 15 186 17 204 7 84
Stationskommandant 1 35 170 16 192 7 84
Gendarme l 25 155 15 180 7 8.1
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend.
t#. Staatsministerium des Innern.
Nachdem in den österreichischen Contumazanstalten zu Bielitz-Biala und Wiener-Neustadt
die Maul= und Klanenseuche ausgebrochen ist, wird im Einvernehmen mit dem
Reichsamte des Innern die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus diesen Anstalten bis
auf Weiteres verboten.
München, den 11. Februar 1891.
rhr. v. Feilitzsch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Nies.
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