Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

das  W.  Edik

Einganz.
Erster  Abschnit

1,  2.

nue  ber  sich  t#
über
t  vom  1.  Dezember  1313  die  Rechts-Pflege  in  den
untern  Instanzen  berreffeatd.

 

#t.  Von  der  Rechts-Pflege  durch  die  Orts-Obrigkeiten.
Uebersicht  über  ihre  Befugnisse.

Erstes  Kapitel.  Von  dem  Kichrer-Amt  der  Gemeinde-Räthe  in  hörgerlichen
Rechts-Streitigkeiten.
&#.  3.  Gegenstände  dieser  Befugniß.
—  4.  Gemeinschaftliche  Bestimmungen

Im  Besondern

—  5  —  12.  10  Von  Untergangs-Sachen.
—  13  —  15.  2)  Von  geringfügigen  Sachen.

Zweyptes  Kap
#.  16.
—  17.
—  18.
—  19.
—  2o.
—  31.
—  27.
—  233.
—  44.
—  25.
—  26.
—  27.
—  28.

79
Drittes  Kap

itel.  Bon  den  Friedens-Gerichten.
Friedensrichterliches  Amt  der  Ons-Obrigkeit.
Anmeldung  des  Klägers.

Beyziehung  von  Mitgliedern  des  Gemeinde-Raths.
Recusation.

Vorladung  beyder  Theile.

Strasen  des  Ungehorsams.

Obllegenheit  der  Orts-Obrigkeit.

Abschluß  des  Wergleichs.

Mißlingen  des  Wersuchs.

Unterlassung.

Dauer,

Vergleichs=  Versuch  bey  ganzen  Gemeinden.

—  —  —  Eremten.

Halbjährige  Anzeige.

ktel.  Von  provisorischen  Verfügungen  der  Orts-Obrigkeiten

in  Rechts,  Streitigkeiten.

r*  30.

Allgemeine  Bestimmung.