Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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K 60. Befugniß der Gerichts= Boysitzer. 
— 61. Wann gleichzeirige Gegenwart des Oberamts-Richters und des Mtngr# 
erfordert werde 7 
— 63. C.) FRecusation. 
— 63. D.) Abberufung. — Compromiß. 
— 64. E.) Gegenseitiges Benehmen des Oberamts -Richters und der Parteyen. 
F.) Ordemtliches Verfahren. 
a) Allgemeine Grundsätze. 
— 65. 10 Mdglichste Schnelligkeit, bedingt durch den Zweck vollständiger Rechts- 
» Vertheidigung. 
66. 2) Verhütung der Vervielfältigung der Prozesse; — gleichgeitige Verhandlung 
mebrerer Streit-Punkte. 
67. 3) Abkörzung der Termine u. #. w. 
68. Beschränkung der Ferien. 
69. Berechnung der Termine. 
70. 40 Mäwliches Verfahren. 
Regel. 
71. Ausnahme. 
72. 5) Perfènliche Gegenwart der Parteyen. 
73, J74. Ausnahme. 
75, 76. 6) Fürfprecher. 
77. 7) Verfahren von Amtswegen; 
76. mit Beschränkung. 
79. 3) Anwesenheit beyder Theile. — Einsicht und Mittheilung der Akten. 
60f0. 9) Zurückweisang auf frühere Gesetze und den Gerichts= Gebrauch. 
b) Im Besondern. 
— 681 — 385. 15 Anbringuug der Klage. 
— 36. 2) Prüfung der Klage. 
— 87. Gänzliche Abweisung des Klägers. 
— 38. 3) Weitere Verfügungen. 
4) Antwort des Beklagten. 
— 89. a) Mündlich. 
— 90. Verzdgerliche Einreden. 
— 91. Dilation für die Einlassung. 
— 93. Zerstdrende Einwendungen. — Wiederklage. 
— 93. Einreden des geendigten Rechts-Sneiré. 
* Einrede des Spolium. 
95, 96. 6) Schri stlich. 
97, 96. 5) Eernere Vernehmung bepder Theile.
	        
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