zuruͤckgelegt haben, hiemit aufgerufen, sich, ohne eine weitere Aufforderung durch
die einzelnen Oberämter zu erwarten) vor gedachtem Termin in ihrer Heimath ein“
zufinden und bei der Musterung sich vor ihrem Oberamee zu stellen.
Von dieser perfönlichen Stellung sind nur diesenigen ausgenommen, welche
nach dem 5. 5. und nach dem 5. 14. Ui# a. bis f. des Rekrutirungs-Gefetzes von
1815. wegen ihres Berufs von der Aushebung gang oder zeitlich befreic sind; sie haben
sedoch vor dem Oberamt ihres Aufenthalts= Orts sich zu stellen und über ihre Ver-
hältnisse ein Jeugniß des letztern an das Oberamt ihres Heimath-Orts noch vor dem
8. Februar i819. einzusenden.
Alle diesenigen, welche dieses Aufrufs ungrachtet bei der Musterung nicht er-
scheinen, oder, wenn sie von dem persbalichen Erscheinen befreit knd die vorge-
schriebenen Jeugnisse nicht noch vor derselben einsenden) werden, in soferne sie das
Loos zur Aushebung treffen sollte, den bestehenden Verordnungen gemäß neben der
Seaquestration ihres Vermogens, sobald ste sich betreten lassen, in perfönliche Hafe
gebracht und ohne Rücksicht auf ihre Tüchtigkeit oder Untüchtigkeit, und zwar nach
dem Grade ihrer Verschuldung mit einer um ein oder mehrere Jahre erhödten Kepi-
tulations, Zeit persönlich unter das Militär eingetheilt, auch bei den Regimentern
nicht in Urlaub gelassen, und im Fall der Untüchtigkeit bei dem Garnisons-Bataillon
zu Hohen-Asperg zu besondern Diensten verwendet werden.
Die betreffenden Militär-Pflichtigen haben es daher sich selbst zuzuschreiben, wenn
#e diesem Aufrufe nicht Folge leisten und dadurch in jene Rechts-Nachtheile verfallen.
Stuttgart den a3. Dezember 1818.
—Konigl. Rekrutirungs, Commission.
Se. Königl. Majestát haben vermöge höchster Sntschliefung vom 7. Jan.
dem vormaligen Professor am Seminar zu Maulbronn, Baumann dos erledigte
Diakonat Bietigheim, mit Beibehaltung seines Charakters als Professor, gnddigst
zu übertragen geruht.
Se. Königl. Masestäát haben vermöge höchster Entschließung vom 1#.
I. M. der Bitte des Professors ODetinger am Gymnastum in Ulm, und des
Ober" Präzeptors Schwarz in Urach, ihre Stellen gegen einander vertauschen zu
dürfen, unter Vorbehalt des Rangs und Charakters für den erstern, gnädigst zu
entsprechen, und
vermöge Resolution von demselben Tage die erledigte Pfarrei Denkendorf,
Diöcese Eßlingen, dem Pfarrer Bek, von Trichtingen, Dibcese Balingen) zu über-
tragen geruht.
Se. Königl. Majestát haben vermöge höchster Resolution v. 17. Jan. dem
Revisor Seubert bei der Finan Kammer in ellwangen) und dem Rewvisor
Gräter bei der Ausstands= Cemmisson die gnädigste Srlaubniß zu wechselseitiger
VBertauschung ihrer Stellen ertheilt.