Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Neunzehnter Jahrgang. 1903. (44)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (April  24.)  87

detten  zur  See  Hüssener  in  Essen  bekannt  ist,  2.  ob  der  Reichskanzler  bereit
ist,  dahin  zu  wirken,  daß  durch  Abänderung  der  bestehenden  Vorschriften
über  das  Waffentragen  beurlaubter  Kadetten  und  Mannschaften  der  Begehung
  solcher  und  ähnlicher  Verbrechen  mehr  als  bisher  vorgebeugt  wird.
Abg.  Stötzel  (Z.)  begründet  die  Interpellation  und  führt  aus,  im
Publikum  greife  die  Meinung  um  sich,  daß  die  jüngeren  militärischen  Vorgesetzten
  nicht  genügend  in  der  Behandlung  der  Untergebenen  ausgebildet
würden.  »
Staatssekretär  des  Reichs-Marineamtes  v.  Tirpitz:  Am  14.  April
wurde  gemeldet:  Der  Kanonier  Hartmann  vom  Fuß-Artillerie-Regiment
Nr.  7  ist  in  der  vergangenen  Nacht  von  dem  Fähnrich  Hüssener  durch
Stiche  in  die  linke  Brustseite  getötet  worden.  Es  ist  die  Leichenschau  und
Obduktion  durch  das  Amtsgericht  veranlaßt  und  die  Marine--Inspektion
der  Ostsee  benachrichtigt.  Diese  Mitteilungen  wurden  dann  auf  eine  Rückfrage
  noch  weiter  ergänzt,  daß  mit  dem  Ermittelungsverfahren  ein  Kriegsgerichtsrat
  beauftragt  worden  sei.  Nachdem  die  Interpellation  bekannt
war,  habe  ich  von  dem  zuständigen  Gericht  in  Kiel  eine  weitere  telegraphische
  Nachricht  erhalten,  nach  der  Hüssener  den  Hartmann  wegen  auffälliger
  Trunkenheit  stellte  und  ihm  befahl,  ihm  zur  Wache  zu  folgen.
Hartmann  folgte  ihm  20  Schritte  in  Begleitung  des  Lüscher,  dann  riß
sich  Hartmann  los,  wobei  Hüssener  einen  Stoß  erhielt.  Hartmann  floh.
Hüssener  verfolgte  ihn  und  rief  ihm  „Halt“  zu,  lief  ihm  nach,  zog  den
Dolch,  stieß  zweimal  nach  ihm  und  stach  ihn  in  den  Rücken.  (Pfui  bei
den  Sozialdemokraten.)  Hartmann  war  Hüssener  sehr  wahrscheinlich  unbekannt.
  Weitere  Ermittelungen  schweben  noch.  Hüssener  war  nüchtern.
Er  bestreitet  die  Absicht,  daß  er  Hartmann  habe  töten  wollen.  In  kurzer
Frist  wird  das  Ergebnis  der  Untersuchung  dieses  unglücklichen  Falles  bekannt
  gegeben  werden.  Was  die  zweite  Frage  betrifft,  so  sind  die  Bestimmungen
  über  den  Waffengebrauch  im  Militärdienst  ganz  präzis  und
ebenso  die  Bestimmungen  und  Vorschriften  über  die  Behandlung  Betrunkener.
Die  Bestimmungen  über  die  Verwendung  von  Waffen  ist  durch  den  neuen
Artikel  13  geregelt.  Danach  dürfen  Vorgesetzte  von  der  Waffe  Gebrauch
machen  gegen  tätliche  Angriffe  eines  Untergebenen  oder  um  ihren  Befehlen
in  äußerster  Not  und  dringender  Gefahr  Gehorsam  zu  verschaffen.  (Bewegung
  und  Zurufe  bei  den  Sozialdemokraten.)  Dieser  Kriegsartikel  ist
gegen  früher  dadurch  verschärft  worden,  daß  zwischen  den  Worten  „äußerster
Not"  und  „dringender  Gefahr“  früher  ein  „oder“  stand.  Es  mußten  beide
Fälle  zutreffen,  um  den  Gebrauch  der  Waffe  zu  rechtfertigen.  Soweit  der
Fall  zu  übersehen  ist,  die  näheren  Ermittelungen  stehen  ja  noch  aus,  ist
gegen  diese  Bestimmung  verstoßen  worden.  Ich  kann  nur  sagen,  daß  die
Bestimmung  auf  das  eindringlichste  in  der  Instruktion  dem  betreffenden
Personal  eingeschärft  und  entsprechend  häufig  wiederholt  wird.  Im  übrigen
ist  den  Interpellanten  ein  kleiner  Irrtum  unterlaufen.  Es  handelt  sich
nicht  um  einen  Kadetten  zur  See,  sondern  um  einen  Fähnrich,  einen  Unteroffizier
  mit  Portepee.  Dieser  Fähnrich  befindet  sich  im  dritten  Dienstund
  21.  Lebensjahre.  Ich  bin  fern  davon,  darin  eine  Entschuldigung
erblicken  zu  wollen,  sondern  im  Gegenteil,  das  verschärft  die  Angelegenheit.
Ich  sage  das,  um  falschen  Anschauungen,  die  darüber  im  Publikum  verbreitet
  sind,  hier  entgegenzutreten  und  sie  aufzuklären.  Der  Vorredner
hat  geglaubt,  sagen  zu  können,  und  das  ist  auch  im  Publikum  verbreitet,
daß  den  betreffenden  Chargen  ein  unrichtiges  Verfahren  gegen  die  Untergebenen
  anerzogen  werde.  Ich  möchte  doch  dagegen  auf  das  allerentschiedenste
  protestieren.  Ich  glaube,  für  niemand  ist  es  unangenehmer,  daß
solche  Fälle  passieren,  als  für  die  Vorgesetzten  selbst.  Aber  ein  solcher