as
Die in dem Monat Dec. 1818. von den Gaichtälen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse
betreffend.
In dem verflossenen Monat December sind von sämmtlichen Gerichtshöfen des
Königreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allsemeinen
bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats=
und Regierungs. Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimo=
natliche Freiheits= Strafe erkannt wird.
« A.) Obertribunal.
I. Criminal, Senat. “
Den 68. Derc. 1818. wurde:
1. In der Recurs-Sache der, wegen dricen Diebskahls und Vagirens zu Ludwigs
burg in Verhaft und Untersuchung gekommenen Catharina Margarethe Koser,
von Kirchheim unter Teck, das von dem Königl. Criminal-Gerichtshofe zu Eß-
lingen unter dem 18. Oktober vorigen Jahrs gefällte (im Staats= und Regie=
rungs-Blatt Nro. 68 S. 641 enthaltene) Erkenntoiß bestätigt.
Den 15. Diec. wurde:
3. In der Recurs-Sache der zu Murrhardt, Oberam#ts Backnang, in Untersuchung
gekommenen Ehefrau des Sonnenwirths Georg Zügel daselbst, das von dem
Königl. Criminal-Gerichtshofe in Eßlingen unter dem r. Oktober gefállte (im
Staats- und Regierungs-Blatt nicht enthaltene) Erkenntniß abgeändert, und
die Recurrentin wegen unerwiesenem, in schöndlicher Absicht vorgebrachten Ehe-
buchs,Bchte und anderer Injurien zu einer 4 monatlichen Juchthaus,Urbeit
verurtheilt. "
Den 22. Dez. wurde;
3. in der Recurs-Sache des, wegen dritten, und zwar eines Feld-Diebstahls, zu
Heilbronn in Untersuchung gekommenen Michael Schrack von da, das von
dem Königl. Criminal-Gerichtsbof zu Eßlingen, unter dem #. Nov. gefällce
(im Staats= und Regierungs-Blatt Nro. 75. S. 677 euthaltene) Erkenntniß
lediglich bestätigt.
II. Civil , Sena.
Den 4. Dezember 1318. wurde:
1. in der Appellations= Sache von dem vormaligen Ober, Justiz-Colleginm zwi.
schen Wendel Friderich Silber, als Güter-Pfleger der alt Heintich Kirsch-
nerschen Ganntmasse zu Denkendorf, Kläger, Uppellanten) und dem Kö-
niglichen Ober-Finanz= Collegium, im Namen der Oekonomie' Verwaltung
daselbst, Beklagte, Appellatin) eine Zinsen- Forderung betreffend, das von dem
Sichter voriger Instanz unter dem :4. September 1817. erlassene Dekret, unter
Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt.