Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

as 
Die in dem Monat Dec. 1818. von den Gaichtälen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat December sind von sämmtlichen Gerichtshöfen des 
Königreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allsemeinen 
bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats= 
und Regierungs. Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimo= 
natliche Freiheits= Strafe erkannt wird. 
« A.) Obertribunal. 
I. Criminal, Senat. “ 
Den 68. Derc. 1818. wurde: 
1. In der Recurs-Sache der, wegen dricen Diebskahls und Vagirens zu Ludwigs 
burg in Verhaft und Untersuchung gekommenen Catharina Margarethe Koser, 
von Kirchheim unter Teck, das von dem Königl. Criminal-Gerichtshofe zu Eß- 
lingen unter dem 18. Oktober vorigen Jahrs gefällte (im Staats= und Regie= 
rungs-Blatt Nro. 68 S. 641 enthaltene) Erkenntoiß bestätigt. 
Den 15. Diec. wurde: 
3. In der Recurs-Sache der zu Murrhardt, Oberam#ts Backnang, in Untersuchung 
gekommenen Ehefrau des Sonnenwirths Georg Zügel daselbst, das von dem 
Königl. Criminal-Gerichtshofe in Eßlingen unter dem r. Oktober gefállte (im 
Staats- und Regierungs-Blatt nicht enthaltene) Erkenntniß abgeändert, und 
die Recurrentin wegen unerwiesenem, in schöndlicher Absicht vorgebrachten Ehe- 
buchs,Bchte und anderer Injurien zu einer 4 monatlichen Juchthaus,Urbeit 
verurtheilt. " 
Den 22. Dez. wurde; 
3. in der Recurs-Sache des, wegen dritten, und zwar eines Feld-Diebstahls, zu 
Heilbronn in Untersuchung gekommenen Michael Schrack von da, das von 
dem Königl. Criminal-Gerichtsbof zu Eßlingen, unter dem #. Nov. gefällce 
(im Staats= und Regierungs-Blatt Nro. 75. S. 677 euthaltene) Erkenntniß 
lediglich bestätigt. 
II. Civil , Sena. 
Den 4. Dezember 1318. wurde: 
1. in der Appellations= Sache von dem vormaligen Ober, Justiz-Colleginm zwi. 
schen Wendel Friderich Silber, als Güter-Pfleger der alt Heintich Kirsch- 
nerschen Ganntmasse zu Denkendorf, Kläger, Uppellanten) und dem Kö- 
niglichen Ober-Finanz= Collegium, im Namen der Oekonomie' Verwaltung 
daselbst, Beklagte, Appellatin) eine Zinsen- Forderung betreffend, das von dem 
Sichter voriger Instanz unter dem :4. September 1817. erlassene Dekret, unter 
Vergleichung der Kosten dieser Instanz bestätigt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.