Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Christina,  ae!  Striebel  von  da,  Beklagten,  wegen  böslicher  Verlassung,  un,
ter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  r*2“¾“m.“

3.  Jakob  Böhringer,  Bäcker  in  Schwieberdingen)  Oberamts  Ludwigsburg,
Kläger,  von  Anne  Barbara,  geb.  Romersch  von  da,  Beklagten,  wegen  beharr,
licher  Widerspenstigkeit  in  Fortsehung  der  Ehe,  unter  Verurtgeilung  der  Beklagten
  in  die  Kosten.  —

B.  Provinzial-Gerichtshoͤfe.
J.  Criminal-Gerichts-Hfe.
1.  In  Eßlingen.
Am  3.  Dez.  wurde:

1.  der  zu  Stuttgart  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Chrislian  Stahl,
von  Mußberg,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  wegen  Fälschung,  Conenbinats
und  Bagabunditt,  zu  fünfmonatlicher  Vestungs-Arbeit  und  nachheriger
Einspersung  in  ein  Jwangs=  Arbeitehaus,  bis  zur  erprobten  Besserung,  und
twar  wenigstens  auf  vier  Monate  verurtheilt,  dessen  Mirschuldige,  Christine

agemann,  von  Hochdorf,  Oberamts  Göppingen,  aber,  wegen  Courubinats
  und  vogirender  Lebens-Art  mit  viermonatlicher  guchthaus-Stoafe
belegt,  auch  wegen  des  Kosten,  Ersatzes  das  Angemessene  verfügt.

a.  gegen  den  zu  Heilbronn  verhaftet  gewesenen  Christtan  Friedrich  Bartholem  4,
von  Möckmühl,  Oberamts  Neckarsulm,  wegen  verübter  Veruntreuung,  neben
dem  Kosten  =  und  Schadens=  Ersaßt)  eine  viermonatliche  Bestungs=  Strafe
ausgesprochen.

5.  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene  Jakeb  Schaber,  von  Cenweiler,
Oberamts  Neuenbürg,  wegen  der  ihm  bei  seiner  Insolvenz  zur  Last  falenge
Verschaldung,  und  wegen  theils  versuchten,  tbeils  wirkisch  vollbrachten  großen

etrugs,  neben  der  Verbindlichkeit  zum  Schadens-  Ersaß  und  Juscheidung
eines  verhäáltaißmasigen  Antheils  an  den  Untersuchungs-Kosten,  mit  fünfmonatlicher
  Zuchthaus-Strafe  belegt;  und

+#.  gegen  den  zu  Calw  verhafteten  Ludwig  Walz,  von  Böblingen,  wegen  eines
kleinen,  einfachen  und  ersetzten,  sedoch  dritten  Diebstahls,  dessen  er  für  überwiesen
  angenommen  wurde"  neben  dem  Ersase  der  Untersuchungs-Kosten,  eine
einjährige  Bestungs-Strafe  erkannt,  und  zugleich  verordnet,  daß  dersekbe
nach  deren  Erstehung  in  ein  Zwangs,  Arbeits  Haus  auf  die  Dauer  von  vier
Monaten  eingesperct  werden  solle.

Am  5.  Dezist:

5.  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene  Johann  Gottfried  Merkle)  von  Wildbad,
  Oberamis  R’nenbürg,  wegen  grober  Betrügereien,  neben  Bezahlung  der
Untersuchungs=  Kosten  und  dem  Ersatze  des  erweislichen  Schadens,  mit  sechsmonatlicher
  Destungs,  Strafe  belegt;  "  «  '