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Am a25. Den ist:
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Wahler, von Duͤrmenz, Oberamts Maulbronn, wegen großet, im rechtlichen
Sinne sechster Diebstaͤhle, wovon der eine ausgezeichnet gewesen, neben Be-
zahlung seiner Arrest= Verpflegungs= Vertheidigungs= und Unterfachungs-
Kosten,) auch Vergütung des verurfachten Schadens) eine fünfthalbs dh-
rige Hachthaus, Strafe und nachherige zweijährige Reclusion in ein
Zwangs= Arbeicshaus, erkannt; und 5
.bdie zu Ludwigsdurg verhaftet gewesene Ehefrau des Conrad Sauter, von
Bietigheim, Oberamts Besigheim, wegen Benuhung und Beschädigung frem-
den SEigenthums, so wie wegen Veruntreuung und wiederholten Diebstahls,
auch versuchten Shebruchs, neben dem Kosten= und Schadens, Ersfatz, über
den erstandenen Arrest) noch mit sechsmonatlicher Juchthaus= Strafe be-
egt worden. « .
Am 35. Dez. wurde:
. der zu Heilbronn in Untersuchung gekommene Bürgermeister, Thomas Vier,
ling von Reigheim, Oberamts Reckarsulm, wegen grober Betrügereien,
von seinen öffentlichen Aemtern entsest, zu Annahme jeder öffentlichen Seelle
LAür unfähig erklärt, und mit einem viermo natlichen Bestungs= Arrest, un-
ter angemessener Beschaftigung bestraft, auch wegen der Kosten und des erweis-
lichen Schadens das Angemessene verfügt.
Am 24. Dez. ist
. gegen den zu Ludwigsburg verhaftet gewesenen Alexander JZaiger, von
Knittlingen) Oberamts Maulbronn, wegen Mißhandlung seines Vaters, auch
begangenen Diebstahls, und wegen Real-Injsurien gegen einen kranken Mit-
Gefangenen unter Rücksichtnahme auf seinen flängere Zeit gedauerten Arrest,
neben dem Kosten= und Schadens Eesa, noch eine viermonatliche Zucht-
haus -Strafe erkannt; und
die zu Maulbronn in Untersuchung gekommene Christine Schmierer, von
Wiernsheim) wegen zehenter Scortation, neben Juscheidung der Kosten) mit
achtmonatlicher Juchthaus, Strafe belegt worden.
Am 29. Dez. wurdet
gegen den zu Eßlingen verhaftet gewesenen Johann Friedrich Höß, von Enz-
weihingen, Oberamts Vaihingen, wegen mehrerer großer Diebstähle, worun-
ter auch ein qualificirter gewesen) und wegen Annahme eines falschen Namens
und Geburts.= Orts, neben Bezahlung der Kosten und der Vergütung des
verursachten Schadens, eine achtzehenmonatliche Fguchthaus= Strafe und
nachherige neunmonatliche Einsperrung in ein Jwangs= UArbeitshaus, aus-
gesprochen; und
#der zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Michael Schluch-
ter, von Berg) Oberamtes Weinsberg,) gegen welchen bereits unterm ½: Uu-
gust 1616. wegen Diebstahls= Vergehen 2c. eine vierjéhrige Juchthaus,