Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Strafe  und  nachherige  zweijaͤhrige  Einsperrung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  erkannt  worden  ist,  wegen  wiederholter  neuerer  vier  Diebstähle,  worunter
  ein  großer,  ein  ausgezeichneter  und  zwei  unter  erschwerenden  Umstaͤnden
veruͤbte,  begriffen  gewesen,  noch  zu  einer  weitern  anderthalbjährigen
Zuchthausstrafe,  und  zu  einer  weitern  Reclusion  in  ein  Zwangs-  Atrbeitshaus  auf
die  Dauer  von  wenigstens  sechs  Monaten,  verurtdeilt;  der  in  diese  Uatersuchung
  mitverwickelte  Georg  BVogelmann,  von  Maienfels,  Oberamts
Weinsberg,  aber  Fwegen  wiederholter  Diebstähle,  worunter  ein  ausgezeschneter
gewesen,  ferner  wegen  des  Besißes  und  der  Mittheilung  von  Diebs=  Werkzeusen.
mit  sechsmonatlicher  Zuchthaus-Strafe  belegt,  und  wegen  der  Kosten  und
des  Ersabßes  des  erweislichen  Schadens,  das  Nöthige  verfügt.

Am  31.  Dec.  ist:

15.  gegen  den  zu  Rottenburg  verhaftet  gewesenen  Georg  Martin  Vetter,  von  Gärtringen,
  Oberamts  Herrenberg,  wegen  ausgezeichneten  Diebstahls,  eine  viermonatliche,
  und  gegen  den  in  die  Untersuchung  mit  verflochtenen  Johann
Conrad  Goßger  von  da,  wegen  dritten,  und  zwar  ausgezeichneten  Diebstahls-Vergehens,
  eine  zehenmonatliche  Bestungs  ·  Strafe  und  nachberige  viermoenatliche
  Einsperrung  in  ein  Zwangs=  Arbeitehaus  erkannt,  auch  wegen  des
Kosten,  und  Schadens-Ersatzes,  das  angemessene  verfügt  worden.

Straf=  Erkenutnisse  in  Revisions=  Fállen
Am  24.  Dec.  wurde:

1.  gegen  den  zu  Sßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommenen,  vormaligen
Stempel-Papier-Berwalter  Andréé,  von  Stuttgart,)  der  Verdacht  eines  dolesen,
mit  Kassen-Eingriffen  verbundenen  Resis,  zwar  als  unerwiesen  beruhen  gelassen,
derselbe  hingegen  wegen  seiner  ihm  hiebei  jedenfalls  zur  Last  fallenden  Berschuldung
  durch  nachldssige  Kassen=  und  Materialien-Verwaltung,  in  Betracht  des
hiedurch  gestifteten  großen  Schadens,  von  seinem  Dienste  entlassen,  zu  Bekleidung
  seder  verrechnenden  Beamtung  für  unfaähig  erklárt,  und  über  den  erstandenen
  Urrest,  an  welchem  ihm  zwei  Monate  zur  Strafe  angerechnet  wurden,  noch
mit  einem  zehenmonatlichen  MWestungs=  Arrest,  unter  einer  seinem  Stande
und  seiner  kränklichen  Körper-Beschaffenheit  angemessenen  Beschäfrigung,  belegt,
auch  ihm  die  Bejahlung  ver  sämmtlichen  Kosten)  so  wie  der  Ersastz  seines  Kassen-Rests
  samme  Zinsen,  zuerkannt.

Am  31.  Dec.  ist:  "„

2.  der  zu  Eßlingen  verhaftet  gewesene  Jafob  Kurz,  von  Mannshaupten,  Oberamées
Schorndorf,  wegen  häufig  wiederholten  und  zwar  ausgezeichneten  Markt-Diebstahls,
auch  Conf  #narions-Uebertretung,  neben  Zuscheidung  seiner  Arrest  ,  Verpflegungs=Vertheidigungs,
  und  Unte'suchun  s.Kosten,  und  der  Vergütung  des  verursach,
ten  Schadens,  zu  einer  zeben  und  einhalbsährigen  guchthaus.  Strafe
verurtheilt)  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  derselbe  in  dem  Falle,  wenn
er  seine  Strafzeit  überleen,  und  zur  Arbeit  tüchtig  bleiben  sollte,  noch  auf
vier  Jahre  in  einem  Zwangs-Arbeitohause  reckudirt  werden  solle.  «