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und der Administration der Helfer Wider'schen Stiftuhg-= zu Waldenbuch, Be-
klagtin, Produktin, Atin, Liedslohns-Forderung betreffend, auf Bestätigung des
Erkenntu#sses der vorigen Instanz unter Vergleichung der Kosten der Appelslal
tions-Imstanz erkannt, und
. in der Rechtssache zwischen dem Handlungshause Gebrüder Nokher zu München,
Klágern, und dem Königl. Württembergischen Gesandtschafts-Sekretär Cogniard
zu Carlsruhe, Beklagten, eine Schuldforderung aus einem Darlehen betreffend,
die von den Klágern im Original producirte Anweisung des Beklagten zuvor-
derst inm contumaciam für recognoscirt angenommen, und der Beklagte in die
Bezahlung der eingeklagten Forderang, sammt Verzugs-Zinsen und sämmtlicher
Proceßkosten verurtheilt worden. -
Den-Z.Dez.wu7de:
8. in Sachen des Alexander Judas von Ludwigsburg und Consorten, Klaͤger, Eides-
Delaten, an einem, und dem Kammerherrn August Heintich Schuͤtz auf Hohen-
stein, Beklagten, Eides-Deferenten, Schuldforderung betreffend, Klaͤger Alexan-
der Judas za Abschwoͤrung des ihm von dem Beklagten zugeschobenen Sides für
schuldig erkannt, dagegen der dem Juden--Vorsteher Salomon Jafobd zu Hoch-
berg gleichfalls deferirte Eid als unstatthaft verworfen, übrigens dem Beklagten
gegen diese Kläger anderwärtiger Beweis vorbehalten, das Erkenntniß übet den
8 aber bis zur rechtlichen Erledigung der Hauptsache im Anstand
belassen. « · · "
Den-4.D·"ez,w·uide-
9. in der vor dem Amtsoberamts--Gericht in Stuttgart verhandelten Rechtssache
zwischen Philipp Stollsteiner, Buͤrger zu Echterdingen, Anten, und Johannes
Schök, Sateler von da, Aten, untergängliche Sache betreffend, die von dem
Anten Stollsteiner: gegen den von dem Amtsoberamks-Gericht zu Stuctgart
unterm 9. Nov. eraffneten Bescheid eingelegte Appellation wegen Mangels in
den Appellations= Fô#mlichkeiten von Amtswegen verworfen, unter Werurthei=
lung des Uppellanten in die Kosten dieser Instanz-
Den 29. Det. wurde:
rto. in der vor dem O#eramts-Gericht Reuttlingen verhandeltens Rechtssache zwischen
Johannes Ruof, Fldmesser in Undingen, Kläger, und. Johann Martin Leibfriz,
Oelmäüller daselrst, Heklagten, Entschddigung für ein gefallenes Pferd berreffend,
die von dem Kläger ergriffene Uppellation wegen mangelnder Beschwerde mie-
telst Reseripts verworfen, und der anmaßliche Appellant in die durch diese Uppel-
lation verursachten Kosten verurtheilt. « « · «