Nro. 7. 1819. 6
Königlich-Württembergisches
Staats-und Regierunge-Blakt
In
2
Samst'a 9, 6. Februar.
* Die Stiftung gines Denkmals der verewigten Königin betressend. *äö7“
Der PVerein zu Stiftung eines „ Denkmals der verewigtsn Kinky#/n
Katharina““ im wohsthätigen Sinne der unvergeßlichen Fürsstin) nimin#
mit dem vollsten Rechte die dankbarste Anerkennung und thätige Mirwirkung des
ganzen Vaterlandes i## Ansprach. z Es «
Die Bestimmungoder Beitráge theils fur die Ausstattung und Marerhäl,
tung des in Stuttgart zuerrchtenden Kranken'- Uund Zebcr= Hauses.
theils für die Errichtung zeiner ## mic diesem Gebárhaule in Verbindung zu setzenden,
Unterrichts-Anstalt für Hebammen und so weit es die Summes 'der Beis
träge gestatten würde, für eine Heil-Anstalt für Augenkranke stellt sich in
jeder Hinsicht als vollkommen zweckmäßig dar) und entspricht den Absichten, der
edlen Fürstin, decen segenvolles Andenken dadurch geheiligt werden soll. "".
Inobesondere wuͤrden durch die beiden letztern Anstalten, die dem ganzen Lande
gemein werden, könnten, dringende Bedürfnisse befriedigt, und es ist daher Pflicht,
die sämmtlichen Gemeinden, des Königreichs auf die Wohlthätigkeit einer solchen
Stiftung aufmerksam zu machen.
Ueberzeugt,) daß dieselben für solche allgemein nüßliche Anstalten, im dankbaren
Andenken an die hohe Verewigte, welche nie müde wurde Gutes zu thun,
gern mitwirken werden, wird hiemit zur allgemeinen Kenntaiß gebracht, daß sie zu
den Beiträgen) welche sie für jenen Jweck aus den Gemeinde, oder Stiftungs=
Kassen im gesetzlichen Wege und nach Zulassung des Vermogens derselben bewilligen
werden, keiner weitern Legitimation bedürfen, sondern ihnen überlassen bleibe, dis
beschlossenen Beiträge sogleich an den zu den Beiträgen hier aufgestellten Kassfer,
Handelsmann Haueisen, gegen Empfangschein einzusenden:
Stuttgart den 4. Febr. 1819. Ministerium des Innern.
v. tto.