Metadaten : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Jakob  und  Michael  Schumann'schen  Erben  von  Grosgartach,  Klaͤgern,  Anten,
und  den  Marr  Zentmaier'schen  Erten  zu  Obereisisheim,  Bekiagten,  Aten,  eine
Schuldsache  berreffend)  die  Berufung  wegen  Versäumung  der  Appellations,  Fö#m,
lichkeiten  so  wie  wegen  unzureichender  Uppellations-Summe,  abgeschlagen)  und
den  Appellanten  der  Ersatz  der  Kosten  dieser  Instanz  zugeschieden  worden.

Am  15.  Jan.  wurde:

4.  in  der  Wechselklagsache  des  Gerichts=  Verwandten  Gutbrod  zu  Stuttgart,  als
Treffh  und  Vaihinger'scher  Gant-  Massepflegers,  Klägers,  wider  den  Kaufmann
Andler  zu  Heilbronn,  Beklagten,  letzterer  zu  Bezahlung  des  eingeklagten  Wechsels
von  260  fl.  50  kr.  nebst  Verzugs,  Zinsen,  auch  Kosien  und  Schaden,  verurtheilt.

Am  18.  Jan.  ist:

5.  in  der  Appellations,  Sache  von  dem  Amts-Oberamts-Gericht  zu  Stuttgark,  zwischen
der  Chrlstine  Barbare  Ebinger  zu  Mußberg,  cum  cur.  Klägerin,  Antin,  und
dem  Schullehrer  Johann  Christoph  Schäfer  von  da,  sebzt  zu  Bizfeld,  Oberamts
Weinsberg,  Beklagten,  Anten,  Ansprüche  aus  angeblicher  Imprägnation  betreß
fend,  die  Klägerin  zum  Ergänzungs,Eid  zugelassen  worden.

Am  :22.  Jan.  wurde:

6.  in.  Wechselklagsachen  des  Wolf  von  Kaulla  zu  Stütegart:  Klágers,  wider  den
Udvokaten  Heinrich  Hoser  zu  Sontheim,  Oberamts  Heilbronn,  Beklagten,  eine
Wechselforderung  von  Soo  fl.  betreffend,  auf  erhobene  Wechselklage  von  Amtswegen
  der  Bescheld  eröffnet:  daß,  bevor  der  Kláger  von  seinem  Vorgänger  C.
S.  Peine  niche  ein  rechtsgültiges  Giro  beigebracht  haben  werde,  der  Wechsel,
Prozeß  nicht  statt  ffade  und  derselbe  daher  mit  seinem  Gesuche  zur  Zeit  abge:
wiesen  werde.

Am  35.  Jan.  ist:

7.  in  der  Appellations-Sache  von  dem  Oberamts-Gerichte  zu  Marbach,  zwischen  dem
Müller,  Johann  Friedrich  Sumser  zu  Groß-Bottwar,  Kläger,  Anten,  und  dem
Bäcker  Conrad  Friedrich  Weigle  von  da,  Beklagten,  Aten,  Schadens-Ersatz
für  den  angeblich  entzogenen  Besihz  einer  Mahlmühle  setzt  die  Erekution  eines
Urtheils  berreffend,  die  Berufung  sowohl  wegen  Versäumnisses  in  den  Appellations,
  Förmlichkeiten  als  auch  wegen  offenbaren  Mangels  an  einer  gegründetes
Beschwerde,  von  Amtswegen  verworfen,  und  dem  Kläger,  Anten,  der  Ersaß  der
dem  Beklagten,  Aken,  hiedurch  verursachten  Kosten,  zuerkant  worden.

Am  2g9.  Jan.  wurder
6.  in  der  Rechessache  des  Gerichts,  Berwändten  Erbe  zu  Stuttgart,  Klägers,  Producenten,
  gegen  den  Herrn  Fürsten  von  Salm  Dyck  von  da,  Beklagten,  Producten,
die  Erfüllung  eines  Haus,  Mieth=  Contrakts  betreffend,  der  Kláger  zum  Erfül,
lungs,  Sid  zugelassen,  und  «