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monatlicher Bestüngsstrafe mit dem Anhang verurtheilt worden) daß er
nach Erstehung dieset Strafe an das nächst gelegene Königl. Baiernsche Land-Gericht
gefänglich ausgeliefert und auf den Fall seiner abermaligen Rückkehr in
das Königreich, mit geschärfter Strafe belegt werden solle.
Am 236. Jan. wurden verurtheilt:
e)Anna Maria Kraus, von Laibach, Oberamts Künzelsan, wegen in Gemeinschaft
mit andern begangener Diebstähle, welche bei ihr den dritten Diebstahl
ausmachen, ferner, wegen attentirter Markt-Diebstähle und wegen ehebrecherischen
Umgangs, neben Ersaßtz des Schadens auch Bezahlung ihrer Arrest-Azungsgund
der Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu fünfzehnmonatlicher Zguchthausstrafe
und nachheriger Einsperrung in ein ZIwangs- Arbeitshaus auf neun Monate; sodann
b) Magdalena Spieß, von Laibach, wegen in Gemeinschaft mit andern verüb,
ter Diebstähle welche bei ihr als zweiter Diebstahl erscheinen) und wegen versuchter
Markt, Diebstähle, neben dem Ersatze des Schadens, auch Bezahlung
ihrer Arrest, Azungs= und der Hlfte der Untersuchungs-Kosten, zu achtmenatlicher
Juchthausstrafe in Markgröningen; ·
Bernhard Hartmann, von Gmünd, wegen zweier Diebstähle, wovon der eine
qualisicirt und der andere ausgezeichnet und groß ist, auch wegen verletzten
Handgelübds, neben Bezahlung seiner Arrest, Azungs- und Untersuchungs,Kosten
und Ersat des Entwendeten, zu sechsmonatlicher Juchthausstrafe;
Aloys Müller, von Westerhofen, Oberamts Ellwangen, wegen fortgesesten
qualifscirten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schadens-Ersaße, zu viermonatlicher
Westungs-Arbeit;
a. Michael Holzmann, veon Krailshaufen, Oberamts Gerabronn wegen
Theilnahme an einem großen und gqualisieirten Diebstahl und an einem großen
und ausgezeichneten Diebstahl, dann wegen Scortation und attentirter
Entwendung, neben dem Ersatz des Schadens unter soliderischer Berbindlichkeit,
auch Bezahlung seiner Arrest, Azungs, und 313 der Untersuchungs-Kosten
tu zehenmonatlicher Bestungs-Arbeit;
5. Georg Baier, von Engelhardshausen, Oberamts Gerabronn, wegen Theilnahme
an einem großen ausgezeichneten Diebstahl und wegen Begünstigung
eines großen, und qualisicirten Diebstahls, so wie wegen attentirter Entwendung,
neben dem Ersaße des Schadens in Beziehung auf den angeführten
großen und ausgezeichneten Diebstahl unter solidarischer Verbindlichkeit auch
Bejablung seiner Arrest, Mungs, und 3/15 der Untersuchungs-Kosten, zu
fönfmonatlicher Pestungs-Urbeit;
c. Marsaretha Rirter, von Engelhardshausen, wegen Theilnahme an dem mehr
erwähnren großen und qualiföcirten Diebstahl, welcher bei ihr als zweiter Dieb-