Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Spaichingen. Die der dießseitigen Gemeinde zuständige, am Fuße des Dreifaltigkeit= Bers 
gelegene Tuchbleiche, besiehend in einem einstöckigten Hause, mit einer in Plchm eingerichteten Wals 
und Mange, dann einer dabei beffndlichen zweiten Walke, und ro Mrg. Wiesenplatz, wird am Dien- 
stag den 33. Mär) d. J., Vormittags de Uhr, auf biesigem Rachhaufe im öffenrlichen Aafstreich ver- 
kaufr, wozu die Ciebhaber, welche sich mit obrigkeitlichen Zeuznissen über Vermögen und Pprädikar zu 
versehen haben, hiermit unter der Versicherung eingeladen werden, daß die äußerst zugh Lage der 
Bleiche zu jedem Unternehmen eines soliden Käufers, dem zu weiterer Ausdehnung des Geschäfrs noch 
mehrere ringsherum liegende Allmand-Strecken in einem billigen Ankaufs-Preise ubergeben werden 
konnten, die vortheilhafteste Gelegenheit darbiete, und zu der Heffnung eines befriedigenden Auskom- 
mens berechtigte. Von den Bestandtheilen der Bleiche kann täglich Augenschein eingenommen, und 
auch bei dem hiesigen Bürgermeisteramte nähere Erkundigunz hieruber, so wie über die Bedingungen, 
unter welchen namentlich diese begriffen ist, daß der Kaufschilling zum Theil in angemessenen Zielern 
bezahlt werden kann, eingeholt werden. Den 25. Febr. 1810. Königl. Oberamt und Magistrar 
  
Herrenbers. ZJu Folge allerhöchsten BVefehls vom 13. Januar d. J. sollen die Hofkammer- 
lichen Jagden, soweit solche außer dem Hofjasd-Distrikte liegen, verpachtet werden. Die Liebhaber 
können sich bei der Verpachtung der Jagden in dem Hof-Cameral-Distrikt Herrenberg, Dienstags 
den :6. März, Morgens 9 Uhr auf dem Rarhhause zu Nagold mit obrigkeirlichen Zeugnissen über ihr 
Prädikat versehen esindeng wo auch der Umfang der Distirikte, so wie die Hebiazumgen bekannt ze- 
macht werden. Den 23. Febr. 1819. " *1’v Königl. Cameralamt. 
Freudenstadt. Die nicht zur freien Pürsch gehörigen 3önigc Kandjagden im Bezirke des 
Forstamts Freudenstodt, werden am Donnerstag den 18. März d. J. Morgens um 9 Uhr auf biesigem 
Rathhaufe, an solche Inländer welche die hiezu erforderlichen Eigenschaften haben und Caution leisten 
können, verpachtet werden, wozu man die Pachtlustigen andurch einladet. Den 24. Febr. 1819. 
· Königl. Forstkassenamt. 
udwigsburg. Die bisher in Selbstadministration gestandene Königl. kandjagden, mit Ein 
schluß des Königl. Antheils an den Koppeljagden innerhalb der Forstamts-Bezirke Reichenberg, Sach- 
senheim und Neuenstadt werden an nachfolgenden Tagen und Orten, jedesmal Morgens 0 Uhr auf 
bem Rathhause zur — gebracht, und zwar den 22. März zu Backnang, die in den Revieren 
Slein-Aspach, Murrhardt und Gronau; den 34. März zu Vaihingen an der Enz, die in den Revieren 
Maulbronn, Muhlacker, Groß-Sachsenheim, mit Ausnahme der Bennigheimer Markung, Scernenfels, 
in so weit letzteres innerhalb des Oberamrs Maulbronn liegt; den 26. März zu Brackenheim, die in 
den Revieren Klein-Gartach, Sternenfels, mit Ausnahme des in dem Oberamte Maulbronn liegenden 
Theiles, und von dem Srotz-Sachsenheimer Revier die Jagd auf Bonnigheimer Markung; den 20. 
März zu Heilbronn, die in den Revieren Groß-Gartach, Stettenfels und Lichtenstern; den 30. März 
u Reuenstadt, die in den Revieren Neuenstadt, Widdern und Neusaß. Die Konigl. Revier-Forner 
ga angewiesen, jedem Pachtliebhaber die Gränzen der eingetheilten Jagd-Distrikte aufs genaueste zu 
bezeichnen, so wie die Bedingungen, welche der Berpachtung werden zu Grund gelegt werden, vor- 
Häufig bei den betreffenden Konigl. Forstämtern einzusehen fnd. Den 1. Marz 1810. 
Kreis Perrforstmeiter. 
chort. 
Shingen. Am 2. März d. J. wird die Schaafweide ron Hausen ob Allmandingen zu 150 
Stück und die Weide von Dertingen zu 150 Stuck auf das Jahr 1810. im Aufüteich verliehen. 
Die Liebhaber wollen sich am besagten Tage mit den erforderlichen Zeugnissen versehen, bei dieser 
Verhandlung in hiesiger Oberamts-Kanzlei einsinden. Den 24. Febr. 1819. 4 
Königl. Oberamt. 
 
	        
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