Metadata : Grundriß des Zivilprozesses mit Einschluß des Konkursrechts.

22  Feststellungsprozeß.

8)  Rechtsverhältnisse  der  berufsmäßigen  Vertreter  —  824.

J.  Ueber  Rechsanwälte  bestimmt  die  Rechtsanwalts—
ordnung  v.  1.  Juli  1878.

1.  Sie  geht  aus  von  den  Grundsätzen:

a)  der  rechtsgelehrten  Anwälte:  es  gehört  dazu  Befähigung
wie  zum  Richteramt  (88  1,  21  R.A.O.);

b)  der  Anwaltsfreiheit:  es  kann  jeder  Anwalt  sich  bei
jedem  Gerichte  des  Staates,  in  dem  er  die  Richterprüfung  bestanden
hat,  als  Anwalt  niederlassen  ohne  Rücksicht  auf  das  Bedürfnis
6s  4,  13  R.A.  O.);  «

c)derVerörtlichung:jederAnwaltmußsichbeieinem
bestimmten  Gericht  niederlassen  und  regelmäßig  hier  wohnen
(88  8,  18  R.A.O.);  doch  gibt  es  Ausnahmen,  88  9—11  R.A.  O.
Ueber  Rechtsanwaltsliste  §  20,  Stellvertretung  §  25  R.  A.  O.

2.  Wo  Anwaltsprozeß  gilt,  darf  nur  ein  bei  dem  bestimmten
Gerichte  zugelassener  Anwalt  den  Prozeß  führen:  doch  kann
er  einen  anderen  Anwalt  in  die  mündliche  Verhandlung  mitbringen,
  ja  diesen  substituieren  (§  27  R.A.O.).

3.  Für  Reichsgerichtsanwälte  gilt  etwas  besonderes:

a)  Das  Reichsgericht  (R.  G.  Präsidium)  hat  freie  Wahl,  zuzulassen
  oder  nicht,  §  99  R.  A.O.;

b)  sie  können  keine  anderen  Anwälte  substituieren,  §  101
R.A.O.;

c)  sie  dürfen  bei  keinem  anderen  Gerichte  auftreten,  8  100
R.  A.O.

4.  Der  Anwalt  hat  die  freie  Wahl,  eine  Sache  abzulehnen,
muß  dies  aber  ohne  Verzug  der  Partei  anzeigen  (§  30  R.  A.O.,
ogl.  §  663  B.  G.  B.).  Eine  Pflicht,  die  Sache  anzunehmen,  gilt
nur,  wenn  er  vom  Gericht  aufgestellt  wird,  u.  z.

a)  in  Armensachen  (§  115  Z.  P.  O.,  §  31  R.  A.O.);

b)  weil  jemand  keinen  Anwalt  für  seine  Sache  findet
(88  33,  38  R.  A.O.).

5.  Der  Anwalt  hat  einen  Beruf,  kein  Gewerbe;  dies  muß  in
seinem  Wirken  zu  Tage  treten:  er  soll  keine  Reklame  machen;  er
soll  nur  eine  ehrliche,  loyale  Sache  annehmen  und  jede  Sache  loyal