Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Dekret. au. smmtliche Kafsen- Veamte wegn Einsendung der monatlichen Rechnungs- und Kaffen- 
apporte. 
Nach der Instruktion vom 10. Nov. und dem Sdikte vom 13. Dez. v. J., die 
Organisation der Ober-Rechnungs-Kammer betreffend, haben die Beamten derjenigen 
Kassen, welche ihre Einnahmen unmittelbar an dis Staats-Hauptkasse abliefern, 
nämlich der Kameral= und Forstkassen, der Holzverwaltungen, der Berg-, Hütten 
Salinen ", Zoll) Accise", Straßengefall, und Umgelds-Kassen und der einzelnen Tar- 
Einzugskassen gleichlautende monatliche Rechnungs= und Kassen -Rapporte an die 
Ober. Rechnungs, Kammer und die Staaks= Hauptkassen, Verwaltung einzusenden. 
Da nun diese Verordnung bis setzt nicht überall genau befolgt worden) von der 
pünktuchen Einsendung der Rechnungs-Rapporte aber die Eindaltung dee Etats- 
Systrs und besonders die richtige Absassung des monatlichen Haupt, Situations-Etats 
der Staats, Hauptkasse athängt; so wird genen Beamten hiemit zu erkennen gegeben, 
daß, wenn ihre Rapporte nicht am Sten eines jeden Monats in der Kanzlei, einkommen, 
sie in die auf die unterlassene Einsendung der Rechnungs-Rappotte schon füüher ge- 
seöte Legal, Sttafe von 6 fl. verfallen, und daß in Wiederholungsfalle, neben diesem, 
Straf,. Ansatz, ein Erekutions= Bote auf Kosten des Beamten werde abgeschickt werden. 
Zugleich wird den Beamten aufgegeben, die Quittungen über die für die Staats- 
Hauptkasse geleisteten, nicht mehr in ihre eigene Verrechnung gehdrigen, Lahlungen 
im Laufe des Monats, und wenigstens einige Tage vor dem Rapport einzusenden. 
Stuttgart den 15. März 1619. Koͤnigl. Ober·Necnange · Kammer. 
aht. 
Elnsendung der Notizen zur Herausgabe eines Pfarrbuchs betressend. 
Es find schon unter dem 24. Nov. 1817. (St#ts= und Regierungs= Blate 
Nro. 69.) die Geistlichen des Reichs aufgefordert worden, dem Pfarrer Neubert 
in HOber-Holzheim, Dekanats Biberach, die zur Herausgabe eines Pfarrbuchs erfer- 
derlichen Notizen auf sein Berlangen nach der rectificirten Fassion und rinem den“ 
selben zuznsendenden Formular mitzutheilen. 
Do sedoch derselbe angezeigt hat, daß ihm ein bedeutender Theil der Geistlichen 
die von ihm erbetenen Not#en noch nicht micgetheilt habe, und er hiedurch an der 
UAusarbeitung jenes Pfarrbuchs verhindert sey, so sieht man sich veranlaßt, die mit 
solchen Mittheilungen noch im Rückstande befindlichen Geistlichen an deren baldige 
Ubgate zu erinnern. Königl. evangelisches Confsstorium. 
Schmidlin. 
Kachtrag zu den in Nro. 47. des Staats= und aegeerangs, Slatt 1616, bekannt gemachten 
Schul-Conferenz-Directoren. « 
UuktheziehungaufdieAnorduungvegeuderSchucsConfetenziDiteetoreuin 
Nro.47.destnigLStaats-undRegierungs-Blum1816.wikdhiemitnachtkckgktch 
bckquatgemscht,paßmandieDirektionderschullebrerisonfekenzenimobern 
Brenzthel, auf Absterben des Pfarrers Becher von Bolheim, dem Pfarrer Vot-“ 
teler zu Hausen übertragen hat. Konigl. ewenelifchte Lonssseriam. 
midlin.
	        
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