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Berordnung, die provisorische Besetzung der Sberamts-Actuariate betreffend.
Zu Folge der organischen Ediete vom 31. Dez. v. J. werden die bisher be-
standenen Kommun= und Stiftungs-Rechnungs= Revisorate demnächst aufgelößt, die
denselben obgelegenen Geschäfte den Oberämtern zurückgegeben, zur Unterstützung
in-diesen und den übrigen Amts-Obliegenheiten für sedes Oberamt ein eigener Ober-
Amts- Actuar von Staatswegen angestellt, und für diese Stellen die bisherigen
Nechnungs,-Revisoren vorerst verwendet werden. "
InoerZwischemeitadeyundvsshcetübecetwasDesinitivesfestgesegtwerden
kann,habenviedekmaljgeaKommunsundStiftungssRechaungssRevisorenthieris-
hekigensunrtioaenunterverunmittelbakenAufsichtundLeitungdetKöniglObers
aͤmter fortzusetzen, und die Wegarbeitung der vorliegenden Revisions-Retardate sich um
so eifriger angelegen seyn zu lassen, als sie hiezu schon nach den bei ihrer Anstellung ge-
gebenen Bestimmungen rechtlich verbunden, und fuͤr die vollstaͤndige Erledigung der
wahrend ihrer Dienstzeit verfallenen Revisions-Geschaͤfte den betreffenden Torpora-
tions. Kassen verantwortlich sind.
Denjenigen Geschäften hingegen, welche bisher durch die Seadt, und Amitschrei-
ber und deren Gehülfen im Namen des Oberamtes gefertigt worden, haben sich die
Stadt, und Amtsschreibereien bis auf weitere Anordnung noch ferner gegen die her-
kömmliche Belohnung zu unterziehen, und auch von ihrer Seite alles anzuwenden, daß
dKgse Uebergang in die neuen Verwaltungs-Formen den Beamten sowohl als den Amts-
Uncergebenen moglichst erleichtert, sede Stockung in dem Gescháfts, Gange verbutes,
und die etwa vorliegenden Retardate in thunlichster Bälde beseitigt werden. Due-
gen haben sich die Oberamtmänner bis zur Uedernahme dieser Geschäfte statt der in
dem organischen Edicte vom 31. Dez. 1318. Nro. V. zugesscherten Kanzlei, Kosten-
Entschädigung mit demfenigen Actuars, Gebalte zu begnügen, welcher nach dem bis-
herigen Besoldungs-Regulative mit ihrer Stelle verknupft war.
Stutegart den 36. März 1819. .
« Königl-OrganisatioaoiVollziehungsiComwission.
Maueler.
Ertrapost-Tare betreffend.
Durch Königl. Entschließung vom :3. d. M. ist die Extrapost- Taxe von # fl. 50 kr.
auf# fl. 15 kr. auf 1 Pferd und 1 Station, und zwar vom „:. April d. J. an,
Lrabgepog worden; welches hiemit zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung ge-
racht wird.
Stuttgart den 15. März 1819. Ministeriun, des Innern.
v. (t(o.
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Se. Königl. Masestät haben durch böchstes Dekret vom 19. d. M. den
bisherigen Sekretär bei dem Köntgl. Gerichtshof in Tübingen, Majer, und
den Referendär II. EClasse bei dem Königl. Gerichtshof zu Ulm, Dr. Scheur-
len, zu Assessoren bei dem Gerichtshof in Ulm) sodann