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Unterm 3:. März wurde der Obermann Tussunbey zum Unterlieutenant
der AUrtillerie ernannt.
Unterm 35. März wurde dem zur katholischen Pfarrei Ringingen, Oberamts
Blaubeuren, ernannten Pfarr= Kaplan Mattes, von Bach) die Königliche Be-
stätigung ertheilt.
ESdictal= Citaticon. ,
Von der betressenden Königliche Württemberg#schen und Königlich Balerischen Regierung haben die
unterzeichneten Bebörden zur gemeinschaftlichen Abthelung des Ucciv= and Passiv-Standes der Kucchberg-
Wuillenstertenschen Landschafrs-Kasse die geeigneten Aufrräge erhalten. Um nun eine genaue vor Funs=
rigen Reclamationen und Ansprüchen schutzende Abtheilung dieser Kasse vornehmen zu können, wird es
vor allem nothwendig, den Activ= und Passiv-Stand derselben genau zu liquidiren. Zur Liquidation
des Activ-Standes hat man Montag den 19. und Dienstag den 20. April d. J. festgesetzt. Es
werden daher alle jene, welche zu dieser Kafse Capitalien= Zunse md andere Reste schuldig sind, auf-
gefordert, an den bemerkten Tagen die Quittungen uber allenfals geleistere Abschlagszahlungen an
aupt -Posten und Zinsen der Lemmisston um so geneife vorzurgen, als sie sonst aus eigenem
schulden die Folgen und Kosten der gegen sie zu ergreifenden Eilleitungen tragen mußten. Die
biquidation des Passiv-Standes wird Mittwoch den 31., Donnesstag den 32., Freitag den 35.
und Samstag den 34. April d. J. vorgenommen, und man ladet n diesem Ende alle jene, welche
e#s was immer für einem Titel an der gemeinschafrlichen Kirchber,-Wulleustettenschen Landschafts-
Casse eine Forderung zu machen haben, hiemit vor, an obengesetzten Lagen entweder selbst oder durch
S#chriich hiezu Berollmächtigte, vor der Commission zu erscheinen, kicuidation zu pfligen, und die
chuld-Urkunden oder andere Bebelse in Urschrift und auch in Abschrif vorzulegen. Wer an diesen
Tagen zur Liquidation nicht#t erscheint, muß es sich selbst zuschreiben, wern bei Vertheilung der Kassen
auf ihn keine Rücksicht genommen wird. Das ganze Liquidations-Geschaft wird zu Weißenhorn auf
dem Rathhause vorgenommen. Den 22. Februar 1819.
Konigl. Wurttembeg Oberamt Wiblingen. Königl. Bairisch handgeicht RNoggenburg=
orn. VPüũndter.
Avbelmannsfelden. Hoöchster Verfügung gemäß soll der dießherrschaftliche bere Brand-auch
Scheffelhof genannt, dessen Bestandzeit auf Georgit d. J. zu Ende dber, auf weiten 9 Jahre offeur-
lich verpachket, zugleich aber auch ein Persuch mit dem Verkauf desselben gemacht weden. Der Hof
liegt bei Adelmannsfelden, und seine Bestandtheile sind: ein Haus und Scheuer, nedst Rindvieh = und
Schaafstallung unter einem Dach; ein Nebenhäuschen und Backofen. Guter: iMrg. 1Vu. #28 7J/2 Rth.
Garten beim Haus; 16 Mrg. und 66 Rth. Ackerfeld; 20 Mrg. 3 Vrt. 53 Rih. Wieswachs; 139 Mrg.
und 13 Rrh. Viehweiden, und ) Mrg. 3 Vri. 36 1/2 Rth. dergleichen mit Holz verwacen. Einem
Pächter wird gestatter, die Weiden nut 120 Stuck Schaafwaare zu beschlagen. Im Verkaufsfall wird
an dem Kaufschilling 1/# baar und 3/4 in verzinslichen Fristen entrichtet, und das Hofgar außer der
Steuer= und Zehentreichung mit keinen weiteren Grundbeschwerden belegt, sondern als ein sreies Eigen-
thum verkauft. Zu beiderlei Verhandlungen ist Dienstag der 25. Avril d. J. ausgesetzt. Diejenige
nun welche dieses Hefgut entweder Pichtc= oder Kaufeweise zu ubernehmen gedenken, haben sich an
gedachtem Tag Vermittags 9 Uhr in dem Schleßgebäude zu Adelmannefelden einzusinden, und wegen
ihrer Zuläßigkeit mit oberan'klichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermögen zu versehen. Den 76.
ärz 1819. Köngl. Kameralamr.
Heilbronn. Das vormalige Konigl. Palais nebst den zwei dazu geyerigen Gebäuden, den
Remisen und Stallungen, auch Gärten, wird bis Mentag den 19. April d. J., Vormittags 20 Ubr, in
der hiesigen Kameral-Verwaltung auf hechsten Befehl der Königl. Finanz-Kammer des Wear,, il6s