Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 17. 1819. 129 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staakts= und Regierungs-Blakt. 
  
Mittwoch, 31. Märf. 
  
Die in dem Monat Fehruar 1610, von den Gerichtekäfe des Känigreichs ausgesprechenen Erkennralsse 
tressend. · 
In dem verflossenen Monat Febtuar sind von saͤmmtlichen Gerichtshoͤfen des 
Koͤnigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen 
bemerkt wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats- 
und Regierungs-Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimo- 
natliche Freiheits, Strase erkannt wird. 
A.) Obertribunal. 
1. Criminal= Senat. 
Am 33. Febr. wurde: 
In der Rekurssache des zu Reutlingen in Verhaft und Uncersuchung gekomme- 
nen Jehann Friedrich Hoch, von Pfullingen, das von dem Criminal--Senate des 
Gerichtshofes für den Schwarzwald-Kreis unter dem 18. Jan. d J. gefällte (in dem 
Staats-- und Regierungs. Blatte Nro. 11. G. 33. entbaltene) Erkenntniß abgeändert, 
und Rekurrent wegen wiederholter und gnalificirter Diebstdhle, dann wegen Dieb- 
Kahls-Bersuches, und nachgefolgter Theilnahme durch wissentlichen Ankauf des Ge- 
Kohlenen unter Einrechnung eines Tbheils des erstandenen Arrestes, zu einer fünf- 
tehnmenatlichen Bestungs-Arbeit-Strafe, auch nachheriger wenigstens nme um 
monatlicher Reclussion in ein Iwangs,- Arbeirshaus bis zu erprobter Besserung, ne- 
ben Erstattung sämmtlicher Arrest, und eines Drittheils der Untersuchungs= Kosten, 
verurtheilt.
	        
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