Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Erset des Entwendeten unter Correal, Verbindlichkeit mit ihrer Mitschuldigen, 
mir sechsmonatlicher ZJuchthausstrafe, und nachheriser dreimonarli 
cher Einsperrung in ein Zwangs, Arbeitshaus belege; und 
gesen den zu Ludwigsburg verhaftet gewesecen Matthias Golderer, von 
Oeschelbronn) im Badenschen, wegen Feld-Diebstahls, und einer mit Miß- 
bandlung verbundenen Widersetlichkeit gegen den Feldschüsen, neben Bezahlung 
sämmtlicher Kosten und Ersaß des erweislichen Schadens, eine sechömonat, 
liche Juchthausstrafe ausgesprochen und zugleich verordnet worden: daß der 
Hedachte Golderer nach erstandener Strafe aus den Königl. Staaten in sein 
Heimwesen verwiesen werden solle. · 
Amm.Febt.wutde- 
der zu Ludwigeburg in Verhaft und Untersuchung gekommene Caspar Serenger, 
von Dleidelöheim, Overamts Marbach, wegen Mißhandlung seiner Eltern, 
neben Erstattung sämmtlicher Kosten, zu achtmonatlicher Juchthausstrafe 
verurtheilt. 
Am 33. Febr. ist: 
. gegen den zu Vaihingen verhaftet gewesenen Gottlieb Grimmeisen, von 
Laufen, Obcramts Besgheim, wegen Vagirens und wiederbelter Betrögerei, 
neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz, eine sechsmonatliche Vestungs= 
strafe erkannt; und 
. Johann Georg Bühler, von Poppenweiler, Oberamts Ludwigsburg, wegen 
dritten Diedstabls, neben Bezahlung seiner Arrest= Verpflegungs= und der 
Untersuchungs-Kosten, auch der Vergütung des erweislichen Schadens, mit 
sechsmonatlicher Vestungs, Arbeit und nachheriger dreimonatlicher 
Reclusion in ein Zwangs= Arbeitshaus) bestrast worden. 
Am 15. Febr. wurde: 
. die zu Ludwigsburg verhaftet gewesene Catharine Rößler, von Muthlangen, 
DOberamts Gmund, wegen Vagabundität, Hurerei in der Reßdenz und wie- 
derholten Diebstahls-Vergehens, neben JZuscheidung sämmtlicher Kosten und 
dem Ersatze des verursachten Schadens, zu fünfmonatlicher Jguchebaus- 
strafe, und nachheriger dreimonatlicher Einsperrung in ein Jwangs, 
Arbeitshaus verurtheilt. 
Erkenntniß in Revisionsfällen. 
Am 18. Febr. wurde: 
1. die zu Eßlingen in Verbaft und Untersuchung gekommene Christiane Göün zlin' 
von Böblingen, wegen meorderisch n Angriffs auf das Lbe# ihres Kindes, und 
verschuldeter Tödtung desselben) neben Bezahlung ihrer Arrest- Verpstegungs, der
	        
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