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Edietal Citatien.
Der von Stuartischen Testaments = und Intestat“-Erben.
Der den 29. November 1704. zu Tombay im iKönigreich Schottland geborne, am #1. Februar
1765. zu Schillingsfürst kinderlos verstorbene Fürsilich Hohenlohe Waldenburgische Justiz-Raths-Pré-
sidem Patrizius Andreas von Stuart, hat ein Testament de dato 11. Januar 2785 hinterlassen,
in welchem er die Kinder seiner ältesten Schwester Margaretha, unter der Bedingung, daß sie sichnn
ber kakholischen Religion erziehen lassen, zu Erben seines Nachlasses nach Abzus der Legate, eingesetzt,
und ihnen auf d den Fall, daß der Ueberträt zur karholischen-Religion mie biesen nicht thumlich wäre,
die Kinder lseiner zweiten Echwesier. Hele'na, und wenn es auch bei diesen nicht geschehen sollte, die
Kinder seiner jungsten (Schrrester Johanne, unter der weitern Bestimmung substiruirt hat, daß wenn
keines: seiger Schwester-Klnder in langen Fahren seiner Intention ssch sügen wurde, sein Vermögen
bd Lian dausas verwendet werden folle. Das Testament. wurde zwar gleich nach erfolgtem Tod des
Mäsidenten von Stuart in Schillingsfürst eröffict, und die parin ausgesezten Legate bezahlr; hinge
gen von den aufgestellten Tostaments Exckutoren unterlassen, die Testaments - und Intesiat-- Erben,
von denen ein Bruder Namens Alerander und dle Schwester Johanne so viel aus einem den Akten
leslsgenoen Schreiben des erstern hervorgeht, im Jahr 1785. zu Edinglasie in Schottland? wohnhaft
waren,, bekannt zu imachen, und ihre Erklärung darüber zu ver#ehmen. Da nun die von Stuartische
Vermogenstheile, welche bei dem Tede. des Erblassers nach dem aufgenomenen Inventarium über Ab-
JZug der bezahlten Legate 20,000. fi. betragen haben, bei öffentlichen Kassen des unter Königlich Bairi=
scher Landeshoheit stchenden Amts Schilingsfürst, und des der Königlich Würrtembergischen Heheit
anterworseen Amts Waldenburg vyrzinslich angelegt, und deswegen die unterzeichneten Stellen mit der
gemeinschaftlichen Auseinandersezung der von Stuartischen Verlassenschafrs= Masse beauftragt sind; se werden
ddie von Stäar#ischem Testaments= und Intestat-Erben hiemit ediktaliter vorgeladen, sich innerhalb eines
iperem idtischen TLermins von zwölf Monaren, bei dem Kömglich Würktembergischen Gerichtéhof in Ell-
wWangen, in dessen Handen sich das Original-Testament befinder, entweder persönlich oder durch hin-
länglich Bevollmächtigte zu melden, von dem Testamem Einsicht zu nehmen, und ihre Erklärung dar-
über abzugeben, oder zu gewärtigen, daß sie mir ihren Ausprüchen an die Verlassenschafts-Masse
für immer. qusgeschsossen und das Vermoͤgen den Bestimimungen ides Testaments gemäß, zu milden
Zwecken verwendet werde,
Ellwangen, den 26. März ** Ansbach, den 2. März 1819.
Königlich Würrtembergischer Gerichtshof des Königlich Bairisches Appellations-Gericht des
Fart-Kreises. Rezat-Kreises.
Kre.etschmer. v. Feuer bach, Präsident.
Stu ttgart. Die Antet eichnere Seelle wird Montag den 28. Av#m dle Lieferung des Bedarfs an
Seifse und Talglichtern, für die Königl. Hefekenemie in Rcrord geben; die näheren Bedingungen sind auf
der disseitigen Kanzlei zu vernehmen, und auch WMeiite die ihren Wobass nicht in Sruttgart haben,
werden zugelassen. Die Verhandlung geht Vormitrags 9 Uhr, im alten Schlesse vor. Die enscheiner
den Lichhaber werden im Hofe in das zu derselben Astiraimn- Zimmer gewiesen werden. Den 15
April 18:9. Königl. Oberst-Hofmeisteramt.