Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Edietal  Citatien.
Der  von  Stuartischen  Testaments  =  und  Intestat“-Erben.

Der  den  29.  November  1704.  zu  Tombay  im  iKönigreich  Schottland  geborne,  am  #1.  Februar
1765.  zu  Schillingsfürst  kinderlos  verstorbene  Fürsilich  Hohenlohe  Waldenburgische  Justiz-Raths-Présidem
  Patrizius  Andreas  von  Stuart,  hat  ein  Testament  de  dato  11.  Januar  2785  hinterlassen,
in  welchem  er  die  Kinder  seiner  ältesten  Schwester  Margaretha,  unter  der  Bedingung,  daß  sie  sichnn
ber  kakholischen  Religion  erziehen  lassen,  zu  Erben  seines  Nachlasses  nach  Abzus  der  Legate,  eingesetzt,
und  ihnen  auf  d  den  Fall,  daß  der  Ueberträt  zur  karholischen-Religion  mie  biesen  nicht  thumlich  wäre,
die  Kinder  lseiner  zweiten  Echwesier.  Hele'na,  und  wenn  es  auch  bei  diesen  nicht  geschehen  sollte,  die
Kinder  seiner  jungsten  (Schrrester  Johanne,  unter  der  weitern  Bestimmung  substiruirt  hat,  daß  wenn
keines:  seiger  Schwester-Klnder  in  langen  Fahren  seiner  Intention  ssch  sügen  wurde,  sein  Vermögen
bd  Lian  dausas  verwendet  werden  folle.  Das  Testament.  wurde  zwar  gleich  nach  erfolgtem  Tod  des
Mäsidenten  von  Stuart  in  Schillingsfürst  eröffict,  und  die  parin  ausgesezten  Legate  bezahlr;  hinge
gen  von  den  aufgestellten  Tostaments  Exckutoren  unterlassen,  die  Testaments  -  und  Intesiat--  Erben,
von  denen  ein  Bruder  Namens  Alerander  und  dle  Schwester  Johanne  so  viel  aus  einem  den  Akten
leslsgenoen  Schreiben  des  erstern  hervorgeht,  im  Jahr  1785.  zu  Edinglasie  in  Schottland?  wohnhaft
waren,,  bekannt  zu  imachen,  und  ihre  Erklärung  darüber  zu  ver#ehmen.  Da  nun  die  von  Stuartische
Vermogenstheile,  welche  bei  dem  Tede.  des  Erblassers  nach  dem  aufgenomenen  Inventarium  über  Ab-JZug
  der  bezahlten  Legate  20,000.  fi.  betragen  haben,  bei  öffentlichen  Kassen  des  unter  Königlich  Bairischer
  Landeshoheit  stchenden  Amts  Schilingsfürst,  und  des  der  Königlich  Würrtembergischen  Heheit
anterworseen  Amts  Waldenburg  vyrzinslich  angelegt,  und  deswegen  die  unterzeichneten  Stellen  mit  der
gemeinschaftlichen  Auseinandersezung  der  von  Stuartischen  Verlassenschafrs=  Masse  beauftragt  sind;  se  werden
ddie  von  Stäar#ischem  Testaments=  und  Intestat-Erben  hiemit  ediktaliter  vorgeladen,  sich  innerhalb  eines
iperem  idtischen  TLermins  von  zwölf  Monaren,  bei  dem  Kömglich  Würktembergischen  Gerichtéhof  in  EllwWangen,
  in  dessen  Handen  sich  das  Original-Testament  befinder,  entweder  persönlich  oder  durch  hinlänglich
  Bevollmächtigte  zu  melden,  von  dem  Testamem  Einsicht  zu  nehmen,  und  ihre  Erklärung  darüber
  abzugeben,  oder  zu  gewärtigen,  daß  sie  mir  ihren  Ausprüchen  an  die  Verlassenschafts-Masse
für  immer.  qusgeschsossen  und  das  Vermoͤgen  den  Bestimimungen  ides  Testaments  gemäß,  zu  milden
Zwecken  verwendet  werde,

Ellwangen,  den  26.  März  **  Ansbach,  den  2.  März  1819.
Königlich  Würrtembergischer  Gerichtshof  des  Königlich  Bairisches  Appellations-Gericht  des
Fart-Kreises.  Rezat-Kreises.

Kre.etschmer.  v.  Feuer  bach,  Präsident.

 

Stu  ttgart.  Die  Antet  eichnere  Seelle  wird  Montag  den  28.  Av#m  dle  Lieferung  des  Bedarfs  an
Seifse  und  Talglichtern,  für  die  Königl.  Hefekenemie  in  Rcrord  geben;  die  näheren  Bedingungen  sind  auf
der  disseitigen  Kanzlei  zu  vernehmen,  und  auch  WMeiite  die  ihren  Wobass  nicht  in  Sruttgart  haben,
werden  zugelassen.  Die  Verhandlung  geht  Vormitrags  9  Uhr,  im  alten  Schlesse  vor.  Die  enscheiner
den  Lichhaber  werden  im  Hofe  in  das  zu  derselben  Astiraimn-  Zimmer  gewiesen  werden.  Den  15
April  18:9.  Königl.  Oberst-Hofmeisteramt.