Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Den i12. wurde: 
4. der zu Tübingen in Untersuchung gekommene Johann Martin Böler, Bäcker 
und Bierbrauer in Dußlingen) wegen dritter Falschung, neden Bezahlung 
seiner Urrest: Azjungs= und sämmtlicher Untersuchungs-Kosten zu einer vier- 
monatlichen Pellungs= Arveit condemnirt. 
Den 158. ist: 
5. gegen den in Calw verhaftet gewesenen ledigen Dienstknecht Jakob Koch, von 
Alt. Ruifra, wegen wiederholten Diebstahls, sodann wegen Vagirens, in Anbe' 
tracht der schon früher bei ihm feuchtlos gewesenen Correctionen, neden dem Er- 
sas des Schadens und sämmtlicher Arrest= Azungs, und Untersuchungs-Kosten, 
eine viermonatliche PWestungs-Arbeitsstrafe ausgesprochen, und 
6. der im Urbeitshause in Rottenburg befindliche Johannes Zähnle, von Tuté- 
lingen, wegen wiederholter Asotie und Vagabundität, neben dem Ersaß der Un- 
tersuchungs-Kosten, zu einer sechsmonatlichen Juchthausstrafe und nachheri-, 
er Reklusion in ein Jwangs, Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung und weni- 
*55 auf die Dauer von drei Monten, verurtheilt worden. « 
Denn.wutde- 
7. der in Nagold verhaftete Johann Georg Graf, von Heiterbach, wegen eines 
großen und eines kleinen Diebstahls, auch wegen Vagirens neben Erstattung 
seiner Arrest, Azungs = und 5/6 der Untersuchungs -Kosten zu viermo- 
natlicher Bestungs-Arbeitssteafe; ferner · » 
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Raclvonda,wegenmehtekekaachundnachaaseinemDiensthekrnverübtec, 
im Ganzen die gesebliche Summe eines großen Diebstahls betragender Diebstähle 
neben Erstattung seiner Arrest, und Azungs-Kosten und ##½/15 der Untecsu- 
cungehoae zu drei und ein halbmonatlicher Bestungs= Arbeitsstrafe 
veruttheilt. 
„# Civil = Senat. 
Den 5. März ist: 
1. in der Appellations-Sache von Rottweil zwischen Johannes Dreher, Gärcner zu 
Hausen am Thann, Spaichioger Oberamts, Kl. Anten, und dem Ober-Lieute- 
nant Göbel in Roteweil, Bekl. Acen, einen Dienst. Concrakt betreffend, die gegen 
das nach Abschwörung eines zugeschobenen Sides gefällte Erkenntniß ergriffene 
Appellation von Amtswegen verworfen und UAppellane in die dadurch verursach- 
ten Kosten verurtheilt worden. 
Den 1½5. März wurde: 6 
a. in der Appellations= Sache von Tuttlinglen zwischen Anna Rosina, Christian 
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