Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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tere  zu  Bezahlung  der  eingeklagten  Wechselschuld  vom  63:  fl.  7  kr.  Augsburger
Courant,  nebst  Verzugs-Zinsen,  auch  Schaden  und  Kosten  verurtheilt.

Am  s:.  März  ist:

2.  in  der  Wechsel  Klagsache  des  Johann  Friedrich  Diez,  Kaufmanns  zu  Augsburg,
Kläger,  gegen  die  Handlung  Roschmann  und  Roth  in  Aalen,  Beklagte,  letztere
  zu  Bezahlung  der  beiden  eingeklagten  Wechsel,  Forderungen,  je  zu  do0  fl.,
zusammen  8oo  fl.  Münze,  nebst  den  betreffenden  Jinsen)  auch  Schäden  und
Kosten  verurtheilt  worden.

An  dem  selben  Tage  wurde:

5.  in  der  Appellations-Sache  von  dem  vormaligen  Fürstlich  Hoch,  und  Teutschmeisterischen
  Amte  Nizenhausen  zwischen  Johann  Andreas  Weber,  von  Bernshausen,
Klägern,  Appellanten,  und  Johann  Friedrich  Horlacher,  von  Vogelsberg,  Beklagten,
  Appellaten,  angesprochene  Schulden-Cosung  betreffend,  die  Appellation  für
desert  erklärt,  unter  Derurtheilung  des  Appellanten  in  die  Bezahlung  sämmtlicher
  in  der  Appellations-Instanz  aufgegangener  Kosten.  "

Am  31.  März  ist:

4.  in  der  Appellations=  und  Nullic#ten=  Klag.  Sache  von  dem  königl.  Oberames-Gersche#e
Gerabronn,  zwischen  Johann  Albrecht  und  Johann  Christoph  Horf  zu  Oberund
  Niederstetten,  Beklagten)  Querulanten,  und  Johann  Lorenz  Bauer,  von
Oberstetten,  Kläger,  Querulaten,  die  Bindication  eines  Weinbergs,  und  die  Nichtigkeit
  des  unterrichterlichen  Verfahrens  betreffend,  der  oberamtsgerichtliche  Beschluß
vom  18.  April  1615.)  wonach  Querulanr,  Christoph  Hopf,  aus  dem  Besite  des
streitigen  Weinbergs  hätte  geseht  werden  sollen,  als  nichtig  cassirt  worden,  untee
Verrthrilung  des  Querulaten  in  die  Kosten  der  vorigen  und  gegenwärtigen

nstanz.

IV.  Gerichtshof  des  Donau-Kreises.
1.  Criminal-Senat.

Ami.  März  wurde:

1.  der  bei  dem  Eriminal-  Ame  Altdorf  in  Untersuchung  gekommene  Joseph  Haas,
von  Schnait,  Oberamts  Wangen)  wegen  Fälschung  öffentlicher  Urkunden  und
wegen  eines  unter  erschwerenden  Umständen  verübten  Diebstahls,  neben  dem
Ersotz  des  Schadens,  so  weit  er  noch  nicht  geleistet  worden  ist,  zu  siebenmonatlicher
  Juchthausstrafe  und  Bezahlung  sämmtlicher  Untersuchungs-Kosten
verurtheilt.

Am  68.  Méärz  ist:
.  gegen  den  bei  dem  Oberamt  Kirchheim  in  Untersuchung  gekommenen  Pilipp