Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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8. der bei dem Criminalame Ulm in Untersuchung gekemmene fuspendirte Bürger- 
meister Wagner, von Hervelsingen, Oberamts Alpeck, wegen Kassenrests, 
dessen Ersatz beteits erfolgt ist, veben Entlassung von dem Bürgermeister= Amt 
und Zuscheidung sämmtlicher Untersuchungs, Kosten mit sechsmonatlicher 
Vestun?#, Ardeit bestrast worden. 
An z7. März wurde: 
4. gegen die bei dem Ob ramt Waldsee in Untersuchung gekommene Anna Maria 
Mohr, von Degernau) wegen Ehebruchs und wiederholter Scortation unter 
Zu'cheidung der Halsee der Untersuchungs,= Kosten eine vierzehen wöchige 
Zuchthausstrafe erraant. 
Am 29. März ist: 
10. die bei dem Oberamt Ulm in Verhaft und Uncersuchung gewesene Anna Maria 
Schuler, Shefrau des Nothgerbers Schuler daselbst, wegen Verleitung 
der Anna Maria Vetter zu einem Diebstahl, thátiger Mitwirkung dabei? 
Unaterschlaaung des Entwendeten und ihr überlassenen aber nur zum Theil re- 
s#uirten Geldes, zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe, zum Ersas ihrer 
Arrest- und Azungs- und 3tel der Uncersuchungs-Kosten verurtheilt# 
. gegen den bei dem Oberamt Riedlingen in Werhaft und Untersuchung gekomme= 
neu Na#thias Hauser, von Zuzenhausen, im Groêherzegthum Baden, wegen 
gewaltsamer Widersetzlichkeit gegen eiven Polizeiètkener auf dem Trausport, ne- 
den dem Ersaß seiner Arrest= Abungs= und Untersuchungs" Kosten, eine fünf- 
monatliche Westungs= Acbeitsstrafe erkannt, und zugleich verordnet worden, 
daß derselbe nach erstandener Strafe, unter Androhung empfindlicher Ahndung 
auf den ru- aus den Königl. Staaten verwiesen werden solle; 
endlich: 
12. der bei dem Oberamt Münsingen in Verhe#st und Untersuchung gekommene 
Johann Georg Herrmann, von Gönningen, Oberamts Tüöbingen, wegen 
zwar kleinen und einfachen, im rechtlichen Sinne aber fünften Diebstakts und 
Vagirens, unter Anrechnung des erstandenen Arrests, zu sechszehenme- 
natlicher guchthausstrafe und nachheriger Reclusion in ein Twangs- Arbeits= 
haus bis zu erprobter Besteruug, sedoch wenigstens auf ein Jahr) so wie zum 
Ersatz des Schadens und sämmtlicher Untersuchungs-Kosten condemnirt worden. 
2. Civil= Senat. 
Am 12. März wurde: 
1. in der Appellations= Sache ven dem Oberamts-Gericht Blaubeuren, als Remisstens, 
Gericht zwischen der Stadt Ulm, Beklaxtin Appellantin) und dem Greßháud= 
ler Johann Leonhard von Nochtrab daselbst, jet dessen Erben, Kläge# A##n, 
orderung von einer Brennöhl= Lieferung betresfend, das Erkenntniß erster In- 
anz' unter Verurtheilung der Appellantin in dle Kosten, bestatigt.
	        
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