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Meh lunterschlagung und Erstattung falscher Berichte neben t d
Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten falsch ch Betahlung der
dreiwöchiger Ineurcerstion?
#bwechselnd bei Wasser und Bred;
# -) Jakob Beck, von Geißingen, wegen Theilnahme an den Bezächten des An-
dreas Mannsperger und wegen-We#derhotung derselben in einem gedruck-
ten Blatt, neben Bezahlung eines Viertels der Uncersuchungs-Kosten zu
dreiwöchiger Incarceration
abwechselnd bei Wasser und Brod; und
S.) Leonhard Jwicker und Adam Kallenberger, von Geißingen, wegen der
Verbreitung des von Andreas Mannsperger und Jakob Beck gegen den
Schultheiß Hahn von Geihingen) vorgebrachten Bezüchts der Mehl= Entwen-
dung neben Bezahlung der übrigen zwei Achtheile der Untersuchungs, Kosten
jeder mit
dehentägiger Incarceratien
i# belegen seien, und dieses Srkenntniß durch das Staats= und Regierungs-
Blatt bekannt gemache werden salle.
Sßlingen den 18. März 1879.
DHer Criminal, Senat des Königl. Gericheshofes für den Reckar-Kreis.
Huber.
o.) Des Departemenk des Innern
1.) Des Ministeriums des Innern.
Kenigl. Verordnung, die Verleguung des Rechnungs-Termins der Gemeinden, Stiftungen und Ob'-
AmrsPflegen vom 33. Mpril anf den 1. Juli jeden Jahrs, vom 30. April :3820.
Da es aus mehreren Rücksichten vochwendig ist, daß der Rechnungs-Termin
der Gemeinden, Stiftungen und Ames-Pflegen dem Termin der Staats-Rechnungen
gleich gestellt werde, so haben Se. Königl. Masestät vermöge höchsten Decrets
verordnet, daß der Termin für die Rechnungen der Gemeinden, Stiftungen und
Amts-Pflegen vom 35. April auf den 1. Juli seden Jahrs verlegt wer den solle.
Es wird daher dieses mit dem Anhang zur allgemeinen Nachachtung bekannt
gemacht, daß diese Termiss- Uenderung schon im laufenden Jahre ihren Anfang neh-
men, und daher die Rechnungen sener Körperschaften über die Verwaltung von
Georgii :818 an, nicht auf Georgii, sondern erst auf den 1. Juli 1819. abgeschlossen
werden sollen.
Stuttgart den 5. Mal 1819. v. Otte.