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Reisker= oder Concefstons-Brleft zur Uebernahme des Pachts auszuweisen fabe. Bestands-klekhaber
werden auf obgedachten Tage, Bormittags 11 Uhr, auf das hiesige Rathhaus eingeladen. Den 14, Mai
2019. Kenigl. Oberam#.
Scherndorf. Der Conserivtions-Pflichtige Israel Hamm, von Schnaith, 2° Jahr alt, wel-
cher auf allerbüchsten Befehl nachgeliefert werden sollte, hat sich vor 14 Tagen von Haus enrfernt,
ohne bis jelzt Nachricht von sich zu geben. Alle hoch= und wohllöbliche Obrigkeiten werden daher er-
sucht, auf diesen Hammer fahnden, ihn auf Berreken arretiren und hieher einliefern zu lassen.
Den 6. Mai 1819. n Königl. Oberamt.
Gmänd. Der Militärdsftichtige Anton Waldenmaier, von Wisgoldingen, welcher dem 6ten In-
fanteris-Regiment an der Rekrutenzahl des Oberamts aufgerechnet, aber als vorübergehend krank
vicht eingeliefert worden, sollte nach einem Decrete der Königl. Rekrutirungs-Commission zur Nach-
Vifitation eingeschickt werden. Derselbe har sich aber von Haus entfernt, ohne seinen Aufenthaltsort
anzuzeigen. Er wird daher aufgefordert, unverzüglich vor dem unterzeichneten Obekamt sich zu stel-
len. Zugleich werden aber auch alle Civil= und Militär-Behörden ersucht, den Waldenmai#er auf
Berreten arretiren, und hieher einliefern zu lassen. Den 27. Mai 1319, Käönigl. Oberamt.
Münsingen. In der Nacht vem 14. auf den 15. Mai d. J. wurde der Wittwe des Joseph
Geiselhards in Ehestetten, dilseitigen Bezirks, mittelst gewaltsamen Einbruchs folgendes entwendet:
von 2 Schweinen beinahe alles Fleisch, 0 pnar Schuhe, 3 Schnupftücher, 3 paar nicht ganz ausgebleichte
leinene Strümpfe, 50 Ricklen Faden und Garn, 6 Pfund Schmalz und Butter, 1 Aeschertuch, 4 wol-
lene Ricklen, 1 baumwollene Kappe, ½ altes blaues Leible. Sämtliche Königl. Justiz= und Polizei=
Behörden werden ersuche, zur Entdeckung dieses Diebstahls mitwirken und in diesem Fall der unterzeich-
neten Stelle Nachricht ertheilen zu wollen. Den. 19. Mai 1829. 4
· Koͤnigl. Oberamts-Gericht.
Müönsingen. Am 2#. d. M. wurde dem Knecht des Nolerwirths Hilvenbrand in J##ckingen,
Johannes Oberndorfer, aus seiner Kammer folgendes entwender: 1 Paar neue hirschlederne Kosen,
1 blau tuchenen Muzen, 1 Manchesterleible, : scharlachenes Leible, „ seidenes Hakstuch, 1 Paar
Winterstrümofe, 2 neue flächsene Hemder. Alle Koönigl. Polizeibehörden werden ersucht, auf die ge-
stohlenen Essekten sowohl, als auf den Dieb fahnden, und letztern im Betretungsfall wohl voxwahrt
auher einliefern zu lassen. Den 28. Mai 16:9. Königl. Oberamts-Gerichr.
Herrenberg. Um die erzielten Güter-Kaufschillinge des jung Jakob Kümmerle zu Gärtringen,
hiessgen Oberamte-Geriches, richtig verweisen zu können, werden dessen sämtliche Gläubiger biemit
öfsentlith ausgerufen, ihre Forderungen binnen 4 Wochen a dato in der hiesigen Stadtsthreiberei beweis-
lich einzugeben, widrigenfalls dieselben zu erwarten habrn, daß sie nicht mehr damit gehbrt werden.
Den 22. Mai 1819. Königl. Oberamte-Gerichr.
Herrenberg. Um den ganzen Schuldenstand des Jobann Conrad Ruf, Bürgere und Färbers
allhier, und dessen reines Vermözen zu erfahren, werden hiemit seine sämtliche Gläubiger öffentlich
aufgerufen, von heute innerhalb vier Wochex um so gewisser in der hiesigen Stadrschreiberei anzu-
geben und die Beweis-Dokamente vorzulegen, als sie nach dieser Frist damit abgewiesen werden würden.
Den. a4. Mai 1810. Königl. Oberamts-Gericht.