Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 32. 1819. * 
Königlich-Württembergisches 
Stgats-und Regierungs-Blatt. 
Freitag, 11. Juni. 
  
  
Unmittelbare Königliche Oeecre te. 
A.) Königliche Verordnungen. 
Wilhelm, 
von Sottes Gnaden König von Wörttem berg. 
Nachdem Wir durch Unsere Sdikte vom 31. Dezember v. J. die neue Einrichtung 
der untern Stellen in den Departemenks der Justiz und des Innern feftgesetzt, und- 
sowohl in Hinsscht auf einzelne Bestimmungen dieser Edikte, als ouch in anderen 
Beziehungen, besonders für den Iweck einer einfacheren und minder kostspieligen 
Verwaltung die gleichmäßige neue Orgenisation der Kameralämter und die demit 
in Verbindung stehende Auflösung der besonderen Forstkassen, Aemter für norhwen- 
dig und angemessen erkannt haben: so verordnen Wir auf den Vortrag des Finan 
Ministeriums nach Anhdrung Unseres Geheimen Raths, wie folge: 
8. 1. 
Verminderung der bisherigen Zahl der Kameralämter. 
Von den bisherigen 37 Kameral-Verwaltungen der Ober= Finanz= Kams#e#r 
werden 
in dem Neckar-Kreise 
die Kameralámter Markgröningen und Steinheim an der Murr 
in dem Schwarzwald,Kreise 
dae Kamevalamt Sbingen,
	        
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