2) bey unvorhergesehenen: Ausgaben, welche: die Summe des. Elats so über-
schreiten, daß eine neue oder erhoͤbte Umlage nothwendig wird;
50 bey solchen. Verleihungen oder sonstigen. Verträgen über Gemeinde-Reve-
nüen, welche nicht im Wege des Aufstreiches geschehen;
4) bey allen Contracten mit einzelnen. Gliederm des. Gemeinde-Rathes ohne-
vorgängigen Auf= oder. Abstreich z-
A) bey ausserordentlichem Belohnungen,„ Verehrungen' oder, sonstigen, Begünsti-
gungen für einzelne Mitglieder des. Geineinde= Rathes ;
6) bey allen, und jeden Nachlässen: liquider- und exigibler Forderungen der-
Gemeinde ;
7), bey allen und jeden. Beschlüssen,, wovurch der Gemeinde---Etat bleibend ver-
ndert, der Vermogens-Fonds der Gemeinde: und. dessen: Ertrag, für die-
Zukunft. vermehrt, oder vermindert wird..
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Fort:s ertzunmng:.
Unter den Beschlüssen letzterer Art: wollen. Wir nicht: allein: jede Erwerbung
oder. Veraͤusserung: von· Gebaͤuden, Grundstuͤcken, Gefaͤllen und anderem nutzba-
ren Eigenthum, jede Capital- Aufnahme oder. Ablosung von. Altiv-Capitalien zu
Deckung der laufenden Ausgaben, jeden, ausserordentlichen: Vorempfang auf die
Einkünfte. der folgenden: Jahre, (namentlich, ausserordentliche Holzschläge c. 2c.)
jede Bewllligung, neuer. Besoldungen odere Besoldungs-Zulagem und Penstonen,
jede Belastung der Gemeinde durch Dassio-Uebernahme von: Renten, Zinsen „ Gül-
ten, und lästigem Eigenthum, sondern auch, Insbessndere diejenigen Fälle verstan-
den wissen, wo von Erhbhung, Schmälerung oder Aufhebung bürgerlicher Nu-
gungen, (namentlich der Allmand-Holz= Weid= Pfürch= und andern Gerech-
tigkeiten der einzelnen Böürger)) oder umgekehrt. von Erhödhung,,Verminderung
oder, Aufhebung bürgerlicher Lelstungen: an die Gemeinde (namentlich der Bür-
ger= Steuer, des Bürger-Aunahm-Geldes, des Beysiz-Geldes, Wach-Geldes, Frohn-
Geldes, der. Allmand-Zinse) Holztheil= Zinse,, Weid-Gelder- und ähnlicher. Einzüge)
die Rede ist. «
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66..
Form der Behaundlung.:.
Inn allen: diesen: und sonstigen: — unter den Bestimmungen des ##. 64. be-
griffenen Fällen hat der Gemeinde-Rath den Bürger-Ausschuß jedesmal ver Ab-