Central-Keitung des Wohlkhätiskeits-Verelus.
Aufruf an sämtliche Oberamts-Leitungen des Wohlthängkeit= Vrreins.
Durch den gedruckten Erlaß der Central, Leitung des. Wohlthätigkeits= Vereiss
vom 5= Mai 1318 find die Oberamts- Leitungen,ufgeforderc worden, nach den mit,
getheilten Formularien alle halbe Jadr, nemlich auf den 1. Mai und 31 Octobet
über den Zustand des Armenwesens und der Irde. Krie, Anstalten hieher Bericht "¾t“ß
erstatten.
Da nna auf den :. Mai d. J. die meisten dieser Berichte goch ausstehen) ohm
welche sich die Centralstelle über das Fortvestehen der von dem Wohlthaͤtigkeits
Vrrein gegründeten Anstolten die erforderlichs. Gewißheit nicht verschaffen kann, 10
stehet man sich veranlagt, die Oberamts= Leitungen an die baldmöglichste Erstattung
dieser Berichte zu erinnern.
Stutegart den 6. Juni 1379. v. Hartmann.
Bortwar. Vermöge Künigl. Entschliegung vom 23. Febr. 1610 f Schaltheix und Kaslenknech
VBogel zu Gruppenbach wegen seiner bei Leschung eints Brands din ? Blitz-Entzundung in dem
Schlosse Seettenfels bewiesenen Sorgsakt belebt, und dem Adan Boßel, Rosenwirih Bräuninger,
Georg Kunz, Johannes Koyp, Cbriftian Schäffler uud. Michael Schaber, welche diesen Brand
geloͤscht haben, jedem eine Gratiffcation von 5 fl. a4 K., bei der Staats- Hauptkasse angewiesen wor-
den. Den 10. Juni 1819. Königl. Nameralamr. '-
Stuttgart. Wegen Verfertigung der fuͤr die Jahre r6½ erforderlichen Peeflracchte= Klel-
dungen und Lieserung der darzu gehörigen Hurs wird bis Mittwoch den 30. Juni d. . J. eige Ab-
Kreichs = Verhandlung umter Verbehalte der Ratifikation vorgenommeh, werden. «
DimnigenwelchedteBekfcmgungdecsletdungm,zahemktdssekfotvrkkkche rot-e, schwatz-
und gelbe Tuch abgeg. ben wird, so wie die Liefgrung. per- Hüte ubernehmenn / wollen, werden daher
ansgefordert, sich an gedachtem Tag, Vormittags 9 Uhr, im Postgebünds dahier binzufinden= woselbst
sie die Bedingungen. vernehmen werden und die Probstuckt einsehen ehnen Den #i. Jum 1619.
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Stuttgart Nach eiuer #i des Krral. Anach- Müstelums *' A vor. ##n.
soll der Betried des Holz= Flotzes auf dem Rems-Flaß für eine, bestimmte Anzahl Jahre in Vacht ge-
geben werden, Hiezu ist Montag der 2. Ans . d. J. bestimmt, und von den Bedingungen des Pachts
werden vorläufig felgende hier angefahrn: 3. .) Die Gattungen und die Menge des zu flößenden Hoczes
werten bei der Verhandlung sekbst 1#e-2 tzt, und wird 2.) biebei auch bestimmt werden 5 wie viel da-
ren aus bei Kron-Demänen- Waldungen nach den Revier-Preisin abgegeben Perden lannj 3.) bie be-