□#s Departements der Finanzen:
des Finanz-Ministeriums.
König# Ober-Rechnungs-Kamer-
Wegen Berichtigung der Special-Etats nach der jetzigen Eintheilung ber Kameralämter-
Da es nöthig ist, daß die Special= Etsts der Kameral-Berwaltungen für das
Jahr 181/(10 nach der durch das Sdict vom 4. d. M. bestimmten Beurks- Eintheitng
ausgefertiget werden z so haben dielenigen Kameralämier, denen Gesäll= Orre zuge
theilt sind, von denen welche sie ihnen abtreten unverzüglich die erforderlichem
Angaben zu verlangen, um eine der Etat- Instruction vom :7. April d. IO angemes-
lene Uebersicht derjenigen Einnahmen und Ausgaden zu verfassen, die im Rechnungs-
Jahre 131/00 in den zum Kameralamte neu hinzukommenden Drien unter joher
Rubrik vorkommen werden. Diese Darstellung, woben die Rubriken und die Ein-
theilung des von jedem Kameralamte für seinen bisherigen Bezirk bereito eingesand-
ten Etat durchaus beizubehalcen sad, wird dei der Over-Rechnungs-Kammenr bis
zum 1. August d. J. unfehlbar erwartet, um hiernach die Spes#al, Erarês zu bersch-
tigen; weshalb sowohl die fortbestehenden Kameralämter, weiche Gefam- Orte av-
treten, als auch die noch anwesenden Beamten oder Amtsverweseb dersenigen Ka-
meral= Bezirke, welche durch das neueste Edict gauzlich aufgeldser werden, zur bal-
digen Mittheilung der für den bemorkten Zweck et#drsicher. Angaben und Berech-
nungen angewiesen werden.
Es ist übrigens diese Darstellung des Juwachses nach den einzelnen Kameral=
#mcern abzusondern) an welche die Gefäll-Orte übergehen, damt bet der Obrr=
Rechnungs-Kammer in den Erats der abtretenden Aemrer der dadurch begrünbete-
Abzug gemacht werden könne. Dabei wird jedoch der in der Stat, Jnnruchon 63
vorgeschriebene besondere Stat über die Weingefälle nicht verlangt, sondern vie wahr-
scheinlichen Wein= Einnahmen und Ausgaben sind unter den geeig###### Etan-Ru-
briken neben dem Geld und Getreide anzuzeigen, und ebem so die auf die Wein-
Verwaltung gehenden Kosten in der Ausgabe gebörigen Orts zu temerkem
Ueber den Juwachs an Forst= und Saed Gefällen wird ebenfalls keine beson=
dere Darstellung gefordert, da man aus den von den bisherigen Norsikassenämu#n
über die einzelnen Reviere eingekommenen Stats die Special-Erars drs Kamerak-
Verwaltungen? denen diese Reviers zugetheite wordem, ergänzen wud-
Scuttgart den 19. Juni 1319. Nahsn
5) Körnigliche Orgamsations-Veltziehungs-Commssiom-
Da Se: Königl. Majest 4t durch höchste Ent#schliefung vom r# F. W.
in anaͤdigster Beruͤcksichtigung des von der Amts- Verfammlung. reo asgelssten
Oberamts, Alpef vorgetragenen Wunsches die ungerrennte Wereimgung, des bieheri-