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hoch sich bisher in seder Gemeinde die uf die Umkage, den Einzug und die Liefe-
rung der Steuern verwendetew Kosten) namlich der Verdienst der Stadt= und
Amteschteibereien für die jährliche Fertigung der Steuer, Ubrechnungsbücher und
Sr.euerzettel) für die Umlagen der Steuern,) und für die jährliche Steuer- Abrech-
nung, so wie die Einzugs-Gebühren und Lieferungs-Daglöhne der bisher mis
dem Steuer, Einzug bemührten Personen belaufen haben.
I.. Von der Steuer-Umlage.
4. 6.
Bei der Stener-Umlage nach sogenannten Simplen wird se auf einen
Oulden des bisherigen Steüer-VBermoͤgens ein zehntels Kreuzer angesetzt, und
auf diese Urt berechnet, was jeder Beitragspflichtige vermöge seines Ste#ler, Ver-
mögens auf ein Simplum zu bezahlen har.
Eein Steuer, Kopital von do0 kr. und darüber wird für einen Guldem angenom“
men) ein Steuer, Kapital unter 30 kr. aber viche beröcksichtigt.
" . 6.
In jedem Jahre wird nach Beendigung des Steuer/Satzes und nach Betech-
nung des Steuer, Vermogens jedes einzelnen Beitragspflichtigen in jeder Ge-
meinde ein alphabetisches Verzeichniß aller Steuerpflichtigen verfertigt, und bei sedem
lein Steuer-Kapital, und das nach' demselben berechnete Simplum in deüötlichen
Zahlen angesetzr, am Ende des Verzeichnisses die Summe des Steuer-Kapirals und.
die Summe des Simplums bller Steuerpflichtigen berechhet, und auf diese Art der
Beweis hergestellt) daß die Summe des Simplums in Vergleichung mit der Sum-
me des Steuer,Kapiraks richtig sey.
In denjenigen Gemeinden? in welchen das Steuer-Kataster wegen der vormals
steuerfrei gewesenen, und zur Jeit noch von der Theilnahbme an den Amts- und
Communschäden befreieten Gegenstände in ale, und neusteuerbares adgecheilt ist, wird
auch das Verzeichniß ver Simplen auf gleiche Weise abgetheilt, mithin das Sim-
plum für die Staatssteuer rc. #c. besonders, und das für die Amts= und Commun=
schadens, Umlage wieder besonders berechnet.
1 7.
Dieses Verzeichniß ist in seder Gemeinde von bonsenign (Gbrlich zu verfereigen,
welche den Steuer = Saß jähruch vorgenommen hoben. iese Kud für die Richtig-
keit desselnen verantwotstlich vad haben sich auch hierüber am Lade des Verzeich“,
mnisses vollständig auszuweisen . ·.
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