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er mit einem roth baumwollenen Halstuch, gruͤn tuͤchenen Wammes, leinenen Hosen, Struümpfe und
Schuhe. Den 1. Juli 1519.= Koͤnigl. Oberamt.
Elinsen. In der Gantsache des Joh. Friedrich Schweinken, Bürgers und Mezgers dahier,
ist zum Liquidations= und Prioritäts-Verfahren, Tagfahrt auf Mittwolh den 6. Oktober d. J.,
Morgens 8 Ubr, anberaumt. Alle diejenigen, welche an das Vermögen des Joh. Friedrich Schweinlen
rechtmäßige Ansprüche zu haben glauden, namentlich auch die Bürgen, werden hiemit öffentlich aufgeforderr,
zu oben bestimmter Zeic auf dem allhiesigen Rathhause zu erscheinen, die zum Beweis ihrer Forde-
rungen und ihrer etwaigen Vorzugs-Rechte erforderlichen Documente vorzulegen, und sich des Weltern
zu gewärtigen. Gegen die ungehorsam Ausbleibenden wird am Freitag den 6. Oktober der Ausschluß-
Bescheid eröffuet werden. Den 6. Sept. 1620. Häinigl. Oberamts-Gericht.
Eßlingen. In der Gantsache des Bartbolomäus Scheiblen, Bürgers und Sägmüllers zu
Derkheim, ist zum Liquidations= und Prioritärs-Verfahren, Tagfahrt auf Mit#twoch den 29. Sept.
d. M., Morgens 8 Uhr, anberaumt. Alle diejenigen, welche an das Vermögen des Barthel. Scheib-
len rechtmäßige Anspruche zu haben glauben, nantenrlich auch die Burgen, werden hiemit öffentlich
aufgefordert, zu oben bestimmter Zeit auf dem Rarhhause zu Berkheim zu erscheinen, die zum Beweis
ibrer Forderungen und ihrer erwaigen Vorzugsrechte erforderlichen Documente vorzulegen, und sich das
Weitere zu gewärtigen. Gegen die ungehorsam Ausbleibenden wird unmiktelben nach der Liquidations=
Handlung der Ausschlußbescheid ausgesprochen werden. Den 6. Sept. 188,9.
» Koͤnigl. Oberamts-Gericht.
Böblingen. Da die Ediktal-Ladung vom 18. v. M., Schulden-Liqguidarionen betreffend, einen.
unrechten Vornamen enthält, H wird sie dahin berichtiget, daß nicht wider Johann Melchior, sondern
Johann Michael Schüle zu Magstatt, der Gantproceß eroffnet und die Liquidatkon auf Freitag den
26. d. M. anberaumt ist. Den 7. Sept. 1810. Königl. Oberamts-Gerichr.
Reuenbürg. Gegen den Papierfabrikanten. Angust Ferdinand Revinius, von Wildbad, ist
der Gant oberamtögerichtlich erkannt, und der Liquidationstag auf Donuerstag den J. Okrober d. J.
festgesetzt worden. Es werden daher dessen sämtliche Gläubiger ausgefordert, an gedachtem Tag, Vor-
mittags 8 Uhr, auf dem Rathhause zu Wildbad zu erscheinen, und ihre Forderungen rechtsgenügend
jzu erweisen. Gegen die Nichterscheinenden wird in der nächsten hierauf solgenden Sitzung des Oberamts-
Gerichts das Praklustp-Erkeantniß ausgesprochen werden. Deu #1. Sept, 1819.
Knls Oberamt-Gericht.
Sawulgau. Nachbenannte Personen wandern aus: Seraphine Bürler, von Windenreuthe,
Johann Georg Höhr, von Gugenhausen, Lorenz Schnetz, von Fleischwangen, in das Großherzogkhum
Baden, Catharina Nassal, von Unterweiler, ins Fürsienchum Sigmaringen. Dieses wird nun mit
dem Anfugen öffentlich bekanm gemacht, daß fie fur ihre etwaigen Verbindlichkeiten im Lande auf ein
Jahr lang dei unterzeichneter Stelle Sicherheit geleistet haben. Den 25. August 1619.
Königl. Oberamt.
Backnang. Jakob Friedrich Gegel, wandert mit Weib und 4 Kindern nach Amerika aus;
wer Anspruche an ihn zu machen hat, wende sich an seinen Bürgen Jakob Roes. Oen 51. Augu##
16:9. Königl. Oberamt.
Marbach. Nachstehende : Bürger aus dem hiesigen Oberamts-Bezirke, deren Schuldenwesen
schon über à Jahr gantgerichtlich auseinander gesetzt worden, wollen nach Jahr und Tag auswandern,
und zwar Leonhard Schwaderer, vom Steinächlenöhof, Staabs Affalterbach; Michael Raichle, bärger=
licher Weingärtner zu Eindd#, Staabs Kleinaspach. Dieses Vorhaben wird nun mit dem Anfogen
bssentlich bekanmt gemacht, daß gedachte Auswanderer wegen ihrer etwaigen, unerledigten Verbindlich-
keiren noch à Jahr lang im Lande bleiben, und vor den diesseirigen Behbrden rechtmäßig belangt wer-
den nnen. Den 31. August 1820. Könial. Drramt.