Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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mannes. noch drei Monate nach seinem Tode mit Einschluß des laufenden Mo- 
nats voll ausbezahlt werden; 
b#.) nach- Ablauf dieses Sterbe, Quarcale tric’ diesalde für ihre Person in den 
OGenuß des vierten Thrils der Penßon #ihres verstortenen Ehemannes oder 
im Fal er als aktiven Off#ier verstrbt des viern Thele von derjenigen 
Pension, auf welche der Verstorben# zun Jeit seines Todes Anspruch gehabt 
haben würde; . 
c)PheshkvmkcssxnessindabersolldisindascsteFuhrmann-wischtko 
derversetztwiroxeinFäuthrihwssdmvsbmogesdetPensivn·,"welcheder 
Wutter bewilligt woeden ist, (oder im Fall sie ebenfalls niche mehr am Leben 
ist, bewilliut wordem wäte ), e rhalten à 
&) bei den Wittwen deren. Minner vor dem Feinde geblieben oder innerhalb 
Jahresfrist am ihren Wunden gestorben ##nd, wollen Wir bingegen die billige 
Bestimmung eintreten lassen, daß sta statt des vierten Theils der Pension, 
auß welche ihr verstorbener Shemann nach seiner wirklich gelersirten Dienstzeie 
salech gehabt h# den dritten Theit derselvem a#5. Unterstützung erhalten 
K. 
Dabei bemerkem Wir jedoch, noch, daß Wir eine belonkere Verf#eung über das 
Feirathen der Offtziers bereics erlassen huben und veror##en do udie Witt- 
wen und Kinder solcher Offiziere= in Jukunft Pensionen ethalten. solen, die nach 
dieser. Verordnung zu heitathen· befugt waren. 
. II. 
DOas gegemwrtige. Pensfons-, Regulütiv gile nur für Offfzirre# welche dermaken. 
noch, in Unsern Diensten stehen und hat keine rückwerkende Krafz auf deese#n#en) 
welchr früher schon vensionirt, wordem fiad. 
K. 1.. 
Dage#####m woslen Wir dasselbe im allem seinrm Restimmungem auf die im Unserm 
Regimrntenn und Corps befindlichen Wet#l-Srabs= Persönen, welche Offfjiers, Rang 
haben/· so wie auf die Mitqliedes Unseres Kiegs Departements und die in bessem 
Kantleien und untergeordneten Stellen. angestte lcen: Smats-Tienen und derem Fami- 
lien; auagedehnt hobem ... 
GSMGWMGSMISOIH« 
W«Iih.p·s·ensssim.» 
·-1·Iiaps.gefenxcesssmisgkc 
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